Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Leistungen zum Lebensunterhalt werden vom Fachbereich Soziales und Wohnen als „Hilfe zum Lebensunterhalt“ oder als „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erbracht.
Ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen der Sozialhilfe besteht nicht für Personen, die grundsätzlich leistungsberechtigt im Sinne der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II im Rahmen Arbeitslosengeld II) sind. Leistungsberechtigte im Sinne dieses Gesetztes sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können.
Im Haushalt lebende Angehörige der Einstandsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach SGB II.
Die Feststellung, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Das Jobcenter Mönchengladbach ist telefonisch unter 02161 94880 oder im Internet unter https://www.jobcenter-mg.de/ erreichbar.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die...
- eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente erhalten
- befristet nicht für mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können und nicht mit einer leistungsberechtigten Person nach den Bestimmungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammenleben
- die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht haben bzw. nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
- die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die...
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangs- oder Produktionsbereich arbeiten oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
- die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.
Sozialhilfe ist immer nachrangig zu gewähren.
Wer Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss daher sämtliche anderen Hilfs - und Einkommensmöglichkeiten vorrangig ausschöpfen.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe bemessen sich nach Regelsätzen. Zu den Hilfeleistungen gehören auch die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten, soweit diese angemessen sind. Die Hilfe wird nachrangig gewährt, d.h. vorhandenes Einkommen und Vermögen sowie Ansprüche gegen Dritte (Angehörige, Sozialleistungsträger) sind einzusetzen bzw. geltend zu machen.
Zum Einkommen gehören z. B. Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten, Zinseinkünfte, sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Kinder bzw. Eltern der leistungsberechtigten Person werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 € verfügen.
Zum Vermögen gehören u. a. Haus- und Grundvermögen, Pkw (ein angemessenes Hausgrundstück oder Pkw können geschütztes Vermögen darstellen) sowie Bargeld, Wertpapiere, Guthaben auf Konten bei Banken, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Unberücksichtigt bleiben beim Vermögen kleinere Barbeträge in Höhe von bis zu 10.000 € zzgl. Zuschlägen für nicht getrenntlebende Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden.
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB XII)G
Gebühren - keine
Notwendige Unterlagen
Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner mitzubringen (Personalausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Sparbücher, Bestattungsvorsorgeverträge, Versicherungspolicen, etc.).
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Hinweis E-Mail-Versand
Geben Sie bei einer Anfrage per E-Mail bitte Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und Ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Stellen Sie bitte kurz Ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Bitte verwenden Sie die bei den jeweiligen Dienstleistungen angegebenen Sammelpostfächer, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer E-Mail gewährleistet werden kann.
Formulare
- Sozialhilfe Grundantrag - Stand 01-2018
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Stand 04-2023
- Zusatzerklärung Vermögen 2019-06-19
- Vermieterbescheinigung 2020-03-31
Weitere Informationen / Links:
Sozialplattform - Sozialleistungen einfach erklärt und beantragt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
www.bmas.de
„Grundsätze der Sozialhilfe“
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsaetze-der-Sozialhilfe/grundsaetze-der-sozialhilfe.html
„Leistungen der Sozialhilfe“
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe.html
„Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
Telefonisch Erreichbar: Montag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr
Persönliche Vorsprache: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Ansprechpartner*innen Sozialhilfe SGB XII
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Grundsicherung-Oberstadt@moenchengladbach.de
Gruppenleitung
Frau Leonards-Haß
Zimmer 434
Tel.: 02161/25-3236
Sachbearbeiter*innen
Leistungen an Obdachlose und in Frauenhäusern (A - Z)
Buchstaben: A-Bae, Nasu-Neig
Herr Joerissen
Zimmer 435
Tel.: 02161/25-3277
Buchstaben: Baf-Brod, Lu-Mab, Neih-Neu
Frau Dorsch
Zimmer 428
Tel.: 02161/25-3310
Buchstaben: Broe-Doh, Mac-Mak, Nev-Nie
Frau Gotzen
Zimmer 429
Tel.: 02161/25-3346
Buchstaben: Doi-Fir, Mal-Mang, Nif-Nos
Frau Wagner
Zimmer 425
Tel.: 02161/25-3270
Buchstaben: Fis-Ham, Manh-Mar, Not-Oc
Frau Juretzko
Zimmer 424
Tel.: 02161/25-3311
Buchstaben: Han-Hilg, Mas-Matt, Od-Oezd
Herr Peiter
Zimmer 418
Tel.: 02161/25-3276
Buchstaben: Hilh-Kaq, Matu-Mei, Oeze-Oo
Frau Schiffer
Zimmer 417
Tel.: 02161/25-3347
Buchstaben: Kar-Koy, Mej-Met, Op-Ot
Frau Ollertz
Zimmer 414
Tel.: 02161/25-3266
Buchstaben: Koz-Lo, Meu-Mit Ou-Pan
Frau Greffin
Zimmer 415
Tel.: 02161/25-3279
Buchstaben: Lu - Nast (umverteilt)
N.N.
Zimmer 413
Tel.: 02161/25-3328
Buchstaben: Nasu - Pol (umverteilt)
N.N.
Zimmer 412
Tel.: 02161/25-3326
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
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Gruppenleitung
Herr Gathmann
Zimmer 434
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Buchstaben: Pom-Sand, Pao-Peg, Peh-Peq
Frau Rogers
Zimmer 435
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Buchstaben: Sane-Schuem, Mis-Mok,Per-Pes
Frau Plaßwilm
Zimmer 419
Tel.: 02161/25-3320
Buchstaben: Schuen-Stof, Mol-Mr, Pet-Pf
Frau Tea
Zimmer 425
Tel.: 02161/25-3313
Buchstaben: Stog-Vor, Ms-Mun, Pg-Plg
Frau Franken
Zimmer 408
Tel.: 02161/25-3314
Buchstaben: Vos-Z, Muo-Nast, Plh-Pol
Frau Küppers
Zimmer 409
Tel.: 02161/25-3315
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Wilhelm-Strauß-Str. 50-52
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Grundsicherung-Rheydt@moenchengladbach.de
Gruppenleitung
Frau Raasch
Zimmer 13
Tel.: 02161/25-8331
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Buchstaben: Aa-And
Frau Schaffrath
Zimmer 11
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Buchstaben: Ane-Bau
Frau Anhelm
Zimmer 11
Tel.: 02161/25-8373
Buchstaben: Bav-Ce
Frau Wrann
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Tel.: 02161/25-3216
Buchstaben: Cf-Fed
Frau Krüger
Zimmer 10
Tel.: 02161/25-8329
Buchstaben: Fee-Gue
Herr Rennen
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Tel.: 02161/25-8347
Buchstaben: Guf-Isi
Frau Andreas
Zimmer 14
Tel.: 02161/25-8323
Buchstaben: Isj-Kli
Herr Soemers
(Gruppenleitung: Frau Klopf)
Zimmer 10
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Buchstaben: Klo-Lag
Frau Hanner
Zimmer 2
Tel.: 02161/25-8317
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Herr Lankes
Zimmer 1
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Buchstaben: Mil-Osm
Frau Oehlers
Zimmer 6
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Buchstaben: Osn-Rist
Herr Ott
Zimmer 6
Tel.: 02161/25-8328
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Frau Klopf
Zimmer 5
Tel.: 02161/25-8336
Sachbearbeiter*innen
Buchstaben: Risu-Sche
Frau Schneider
Zimmer 2
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Buchstaben: Schi-Sid
Frau Herzogenrath
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Tel.: 02161/25-8322
Buchstaben: Sie-Tam
Herr Siemes
Zimmer 8
Tel.: 02161/25-8321
Buchstaben: Tan-Weir
Frau Weberskirch
Zimmer 7
Tel.: 02161/25-8371
Buchstaben: Weis-Z
Frau Jeyabalan
Zimmer 7
Tel.: 02161/25-8361
Buchstaben: variabel
Herr Wimmers (Einarbeitung)
Zimmer 2
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41236 Mönchengladbach
FB50-ambulanteHzP@moenchengladbach.de
Gruppenleitung
Frau Klopf
Zimmer 5
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Sachbearbeiter*innen
Buchstaben: A-Lo
Frau Hoog
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Buchstaben: Lp-Z
Frau Noel
Zimmer 4
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Buchstaben: variabel
Frau Kroll (Einarbeitung)
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Sozialarbeiterin (Rheydt)
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Medizinische Fachkraft / Pflegebegutachterin
Frau Baues
Zimmer 9
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