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Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)

Leistungen zum Lebensunterhalt werden vom Fachbereich Soziales und Wohnen als „Hilfe zum Lebensunterhalt“ oder als  „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erbracht.

Ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen der Sozialhilfe besteht nicht für Personen, die grundsätzlich leistungsberechtigt im Sinne der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II im Rahmen  Arbeitslosengeld II) sind. Leistungsberechtigte im Sinne dieses Gesetztes sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können.

Im Haushalt lebende Angehörige der Einstandsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach SGB II.

Die Feststellung, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Das Jobcenter Mönchengladbach ist telefonisch unter 02161 94880 oder im Internet unter https://www.jobcenter-mg.de/  erreichbar.

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die...

  • eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente erhalten
  • befristet nicht für mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können und nicht mit einer leistungsberechtigten Person nach den Bestimmungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammenleben
  • die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht haben bzw. nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die...

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder
  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangs- oder Produktionsbereich arbeiten oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.

Sozialhilfe ist immer nachrangig zu gewähren.

Wer Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss daher sämtliche anderen Hilfs - und Einkommensmöglichkeiten vorrangig ausschöpfen.

Die Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe bemessen sich nach Regelsätzen. Zu den Hilfeleistungen gehören auch die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten, soweit diese angemessen sind. Die Hilfe wird nachrangig gewährt, d.h. vorhandenes Einkommen und Vermögen sowie Ansprüche gegen Dritte (Angehörige, Sozialleistungsträger) sind einzusetzen bzw. geltend zu machen.

Zum Einkommen gehören z. B. Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten, Zinseinkünfte, sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Kinder bzw. Eltern der leistungsberechtigten Person werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 € verfügen.

Zum Vermögen gehören u. a. Haus- und Grundvermögen (ein angemessenes Hausgrundstück kann geschütztes Vermögen darstellen) sowie Pkw, Bargeld, Wertpapiere, Guthaben auf Konten bei Banken, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Unberücksichtigt bleiben beim Vermögen kleinere Barbeträge in Höhe von bis zu 5.000,00 € zzg. Zuschlägen für nicht getrenntlebende Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB XII)G

Gebühren - keine

Notwendige Unterlagen

Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner mitzubringen (Personalausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Sparbücher, Bestattungsvorsorgeverträge, Versicherungspolicen, etc.).

Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein. 

Hinweis E-Mailversand

Bei einer Anfrage per Mail geben Sie dort bitte ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Wenn möglich stellen Sie bitte kurz ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als E-Mail Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei ihnen zurückmelden.

Um Ihnen eine zeitnahe Bearbeitung ihrer EMail zu gewährleisten, sollten Sie nicht die personenbezogenen E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner*innen verwenden, denn bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/ der Sachbearbeiterin wird diese Nachricht nicht weitergeleitet und entsprechend nicht bearbeitet.

Ansprechpartner*innen

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Grundsicherung-Oberstadt@moenchengladbach.de

Gruppenleitung

Frau Leonards-Haß
Zimmer 436
Tel.: 02161/25-3236

 

Sachbearbeiter*innen

Leistungen an Obdachlose und in Frauenhäusern (A - Z)
Buchstaben: A – Bal

Herr Gathmann
Zimmer 429
Tel.: 02161/25-3277

Buchstaben: Bam - Bre
Frau Dorsch
Zimmer 428
Tel.: 02161/25-3310

Buchstaben: Bri – Dok
Frau Trübiger
Zimmer 427
Tel.: 02161/25-3346

Buchstaben: Dol – Fra
Frau Wilms
Zimmer 425
Tel.: 02161/25-3270

Buchstaben: Fre – Haa
Frau Juretzko
Zimmer 424
Tel.: 02161/25-3311

Buchstaben: Hab – Hur
Frau Mülders
Zimmer 418
Tel.: 02161/25-3276

Buchstaben: Hus – Kh
Frau Schiffer
Zimmer 417
Tel.: 02161/25-3347

Buchstaben: Ki – Kud
Frau Ollertz
Zimmer 414
Tel.: 02161/25-3266

Buchstaben: Kue – Man
Herr Goltsche
Zimmer 415
Tel.: 02161/25-3279

Buchstaben: Mao – Ng
Frau Hurtmann
Zimmer 413
Tel.: 02161/25-3328

Buchstaben: Ni – Pro
Herr Eckers
Zimmer 412
Tel.: 02161/25-3326

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Grundsicherung-Oberstadt@moenchengladbach.de

Gruppenleitung

Frau Mertens
Zimmer 434
Tel.: 02161/25-3343

 

Sachbearbeiter*innen

Buchstaben: Prue-Sce
Frau Stolz
Zimmer 410
Tel.: 02161/25-3322

Buchstaben: Scha-Schr
Frau Plaßwilm
Zimmer 410
Tel.: 02161/25-3320

Buchstaben: Schu-Sul
Frau Simons
Zimmer 405
Tel.: 02161/25-3313

Buchstaben: Sum-Von
Frau Franken
Zimmer 404
Tel.: 02161/25-3314

Buchstaben: Voo-Z
Frau Küppers
Zimmer 403
Tel.: 02161/25-3315

Verwaltungsgebäude Rheydt
Markt 11
41236 Mönchengladbach

Grundsicherung-Rheydt@moenchengladbach.de

Gruppenleitung

Frau Raasch
Zimmer 125
Tel.: 02161/25-8331

 

Sachbearbeiter*innen

Buchstaben: Aa-As
Frau Schaffrath
Zimmer 220
Tel.: 02161/25-8374

Buchstaben: At-Bid
Frau Anhelm
Zimmer 221
Tel.: 02161/25-8341

Buchstaben: Bie-Ded
Frau Winter
Zimmer 217
Tel.: 02161/25-8329

Buchstaben: Dee-Gal
Frau Krüger
Zimmer 218
Tel.: 02161/25-8329

Buchstaben: Gam-Heiq
Frau Ambraß
Zimmer 125a
Tel.: 02161/25-8327

Buchstaben: Heir-Kam
Frau Andreas
Zimmer 124
Tel.: 02161/25-8323

Buchstaben: Kan-Kt
Frau Hanner
Zimmer 123b
Tel.: 02161/25-8317

Buchstaben: Ku-Mat
Herr Lankes
Zimmer 123a
Tel.: 02161/25-8318

Buchstaben: Mau-Pak
Frau Oehlers
Zimmer 122
Tel.: 02161/25-8324

Buchstaben: Pal-Ror
Herr Fränzen
Zimmer 121
Tel.: 02161/25-8328

Verwaltungsgebäude Rheydt
Markt 11
41236 Mönchengladbach

Grundsicherung-Rheydt@moenchengladbach.de

Gruppenleitung

Frau Klopf
Zimmer 127
Tel.: 02161/25-8336

 

Sachbearbeiter*innen

Buchstaben: Ros-Scho
Frau Herzogenrath
Zimmer 118
Tel.: 02161/25-8332

Buchstaben: Schr-Sul
Herr Siemes
Zimmer 117
Tel.: 02161/25-8321

Buchstaben: Sum-Wai
Frau Weberskirch
Zimmer 116
Tel.: 02161/25-8371

Buchstaben: Waj-Z
Herr Stein
Zimmer 115
Tel.: 02161/25-8320