Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für Leistungsanbieter
Im Rahmen der Eingliederungshilfe (Schulbegleitung und Autismustherapie) und der Hilfe zur Pflege (Ambulante Wohngemeinschaften der Hilfe zur Pflege) können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen im SGB IX und SGB XII, sowie der jeweiligen Landesrahmenverträge Leistungs- und Entgeltvereinbarungen über den Umfang und die Höhe (Stundenvergütungen) mit Leistungsanbietern abgeschlossen werden.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den angefügten Merkblättern:
- Voraussetzungen für Vertragsverhandlungen über autismusspezifische Fachleistungen im Sinne des SGB IX (Merkblatt als PDF)
- Voraussetzungen für Vertragsverhandlungen über Schulintegrationshelfer*innen im Sinne des SGB IX (Merkblatt als PDF)
- Hinweise für Anbieter ambulanter Wohngemeinschaften der Hilfe zur Pflege
(Merkblatt als PDF)
Die in den Merkblättern genannten Anlagen können auf Anfrage per Mail übersandt werden.
Ihre Anfrage mit den entsprechenden Anlagen senden Sie bitte per Mail an die Mailadresse
FB50-20vereinbarungen@moenchengladbach.de.
Natürlich können Sie unter dieser Adresse auch einen persönlichen Termin für Ihre Fragen (bitte der Mail anfügen) anfordern.
Ansprechpartner:
Herr Mrosek
Zimmer 435
Aachener Str. 2
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 25-3800