Hochwasserschutz

Bedingt durch mehrere Oberflächengewässer im Stadtgebiet Mönchengladbach, wie die Niers, kann es zu Hochwasserereignissen kommen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit dem Niersverband und der Stadt Mönchengladbach in den letzten Jahren die potentiellen Gefahren untersucht und Hochwassergefahrenkarten erarbeitet. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre persönlichen Risiken einschätzen und Vorsorge treffen.

Aus den Hochwassergefahrenkarten erkennen Sie, ob Sie bzw. Ihr Verantwortungsbereich bei Hochwasser betroffen sein können (blaue Flächen). Die Karten zeigen allerdings nur die Gefahren durch Flusshochwasser, nicht die durch Sturzfluten, die bei Starkregen auftreten können. Die Karten gibt es jeweils für drei Szenarien:

  •  HQhäufig:        Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 25 Jahre auf
  • HQ100:            Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf
  • HQextrem:        Das Extremhochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf

 Ein Extremhochwasserereignis ist selten, kann aber verheerende Folgen haben, wenn sich nicht alle Betroffenen durch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen darauf einstellen. Das Szenario zeigt auch auf, wie sich das Wasser ausbreiten kann, wenn eventuell vorhandene Hochwasserschutzanlagen versagen. Die Farbintensität der blau eingefärbten Flächen in den Karten zeigt die unterschiedlichen Wassertiefen an. Je dunkler das Blau, desto höher ist die Wassertiefe an der entsprechenden Stelle. Für weitergehende Informationen zu den Gefahrenkarten und zur Klärung der Frage, ob Sie bei Hochwasser betroffen sind, steht Ihnen der angegebene Ansprechpartner zur Verfügung.

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachhaltigen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Treffen Sie also Vorsorge, auch in Ihrem eigenen Interesse! Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch auslaufendes Heizöl oder Treibgut. Auch als Eigentümer von Häusern oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasserereignis betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollten Sie vorsorgen. Die Gefahr etwa eines Dammbruchs oder der Verklausung (ein teilweiser oder vollständiger Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes) von Brücken und Durchlässen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Vorfeld können Risiken oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Ist das Hochwasser einmal da, ist es hingegen für die meisten Maßnahmen zu spät.

Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: Von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume. Neben baulichen Maßnahmen ist es auch wichtig, sich organisatorisch vorzubereiten, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Sie sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen für Sie wichtigen Informationsquellen kennen und nutzen. Einen guten Überblick, was zu beachten ist und welche Maßnahmen es gibt, finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Die Feuerwehr und andere Einrichtungen der Gefahrenabwehr müssen sich bei großen Hochwasserereignissen mit erster Priorität um die Rettung von Menschenleben und den Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen kümmern. Sie können nicht überall gleichzeitig vor Ort sein. Daher dürfen Sie sich auf die Hilfe durch die Feuerwehr bspw. beim Kellerauspumpen nicht verlassen.

Flächen, die im HQ100-Szenario überflutet werden, sind bereits oder werden als Überschwemmungsgebiete festgesetzt oder zumindest vorläufig gesichert. In festgesetzten sowie in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die baulichen und die sonstigen Schutzvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes. Das heißt im Wesentlichen, dass eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt ist. Ebenfalls untersagt sind:

  • Die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können

  • Das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden

  • Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen

  • Das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können

  • Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche

  • Das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen

  • Die Umwandlung von Grünland in Ackerland

  • Die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart

Informationen, ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie z.B. bei dem angegebenen Ansprechpartner oder im Internet im wasserwirtschaftlichen Informationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen

Es gilt ein grundsätzliches Bauverbot im Überschwemmungsgebiet. Für alle baulichen Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die von Unteren Wasserbehörde nur erteilt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das Bauvorhaben darf:

  • die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfang-, funktions- und zeitglich ausgeglichen werden,
  • den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändern,
  • den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen,
  • nur hochwasserangepasst ausgeführt werden

Bei der Prüfung der Voraussetzungen müssen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft berücksichtigt werden. Wenn Sie ein Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet planen, treten Sie bitte frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde und der Baugenehmigungsbehörde in Kontakt und ziehen einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.

Flächen, die im HQextrem-Szenario überflutet werden, sind sogenannte Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten. In Risikogebieten darf gebaut werden, allerdings nur in einer hochwasserangepassten Bauweise. Bitte beachten Sie, dass auch in den Risikogebieten und nicht nur in Überschwemmungsgebieten Schäden durch Hochwasser möglich sind. Gefahren können sich durch brechende Dämme oder Verklausungen verstärken. Die Gefahrensituation in Risikogebieten ist oftmals schwer nachzuvollziehen, da aufgrund der Seltenheit der Ereignisse die Erfahrungswerte fehlen. Aber gerade in diesen Gebieten können die Schäden im Katastrophenfall besonders verheerend sein, wenn keine Vorsorge getroffen wird. Schauen Sie also bitte in die Gefahrenkarten, um Ihr persönliches Risiko einschätzen und reduzieren zu können.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, ob Sie eine Heizölverbraucheranlage (z.B. eine Ölheizung) errichten dürfen oder nachrüsten müssen, wenn Ihr Grundstück in einem Hochwasserschutzgebiet liegt:

 

Überschwemmungsgebiet (HQ100-Szenario)

 

Hochwasserrisikogebiet(HQextrem-Szenario)

 

Neubau einer
Heizölverbraucheranlage

 

Verboten

(Ausnahmen müssen bei der Unteren Wasserbehörde
beantragt werden)

 

Verboten

(Ausnahmen müssen bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden)

 

Hochwassersichere Nachrüstung bestehender Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

 

Bis zum 5.1. 2023

(oder bei einer wesentlichen Änderung von Anlagen)

Bis zum 5.1.2033

(oder bei einer wesentlichen Änderung von Anlagen)

In der Vergangenheit haben die Projektpartner NEW AG, Niersverband und Stadt Mönchengladbach bereits viele Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Hochwasserrisikomanagement umgesetzt, um die Hochwassergefahren im Stadtgebiet zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Vorzeigeprojekte der Bungtbachrenaturierung und der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Geneicken Aber auch kleinere Maßnahmen tragen ihren Teil zum Hochwasserschutz bei. Auch zukünftig werden alle beteiligten Akteure an einer weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes in Mönchengladbach arbeiten. Ein Hochwasserrisikomanagementplan wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf unter Einbindung von Akteuren verschiedener Ebenen und Bereiche erarbeitet. Für das Stadtgebiet Mönchengladbach hat sich die Stadt Mönchengladbach an der Planung maßgeblich beteiligt. Der Ansatz der Hochwasserrisikomanagementplanung ist es, Hochwasser möglichst gar nicht erst zu einem Risiko für den Menschen und seine Tätigkeiten werden zu lassen, sondern das Wasser kontrolliert abfließen zu lassen. Wo Risiken nicht gänzlich vermieden werden können, soll zumindest das Schadenspotential gemindert werden. Ein koordiniertes kommunales Risikomanagement kann einen Beitrag dazu leisten. Die Stadt Mönchengladbach hat Maßnahmen aus dem aktuellen Hochwasserrisikomanagementplan für die Risikogewässer Gladbach und Niers in ihrer Zuständigkeit. Die Maßnahmen müssen individuell von Eigenvorsorge ergänzt werden, damit diese wirksam werden können.

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen werden Verwaltungsgebühren erhoben.

  • Bezirksregierung für die Erstellung der Gefahren- und Risikokarten und die Managementplanung

  • Ansonsten: Untere Wasserbehörde

Rathaus Rheydt, Eingang B
Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach

Zugang nicht behindertengerecht

Termine nach Vereinbarung