Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Grundwasserbelastungen im Bereich Stähn, Puffkohlen, Baueshütte

Flächige Grandwasserverunreinigung mit Perfluorierten Alkylierten Substanzen (PFAS) in Giesenkirchen, Stand April 2023

Aktueller Sachstandsbericht und Erläuterung der beabsichtigten Maßnahmen
Stand Februar 2023

Veranlassung

Nach Erweiterung des Untersuchungsprogrammes der Überwachung einer LHKW-Schadstofffahne im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Hoppbruch in Mönchengladbach-Giesenkirchen um den Parameter PFAS oder PFC (per- und polyfluorierten Chemikalien), wurden dort Ende 2021 sehr hohe Gehalte an Perfluoroctansäure (PFOA) nachgewiesen.

PFOA, ihre Salze und ⁠verwandte Verbindungen gehören zur Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen. PFAS und damit auch PFOA sind extrem persistent und haben ein hohes Potenzial zur Bioakkumulation und -magnifikation.

Die Stoffgruppe verfügt über verschiedene umweltschädigende und gesundheitsschädigende Eigenschaften.

Nach den vorliegenden Daten hat sich in der Wasserschutzzone III eine Schadstofffahne von mindestens 1500 m Länge und ca. 250 m Breite ausgebildet. Überschreitungen der zugehörigen Geringfügigkeitsschwellen (GFS)-Wertes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sind noch in mindestens 1500 m Abstand der höchsten Belastungen nachweisbar.

Neben der Trinkwassergewinnung im WW Hoppbruch, wird das Grundwasser auch zur landwirtschaftlichen Beregnung und Bewässerung von Hausgärten verwendet.

Nach jetzigem Kenntnisstand kommen als potentielle Quellen zunächst zwei bzw. drei Standorte in Frage: im nahen Unterstrom eines Wartungsbetriebes für Trockenfeuerlöscher bzw. eines Teflon-verarbeitenden Betriebes, konnte in einer Grundwassermessstelle anfänglich eine etwa 190-fache Überschreitung des GFS Wertes für PFOA bestimmt werden.

Auffällig ist, dass PFOA in der Fahne dominiert und das Vorkommen der laut Landesumweltamt (LANUV) für Löschschaum typischen Mischkontamination von untergeordneter Natur ist. Dies deutet möglicherweise auf eine Quelle hin, in denen fluorierte Tenside für Beschichtungen und textile Ausstattung o. ä. verwendet werden.

Im weiteren Unterstrom nimmt die Konzentration auf die ca. zehnfache Überschreitung des GFS-Wertes ab. In ca. 600 m Entfernung konnte in mehreren Gartenbrunnen eine bis zu 3-fache Überschreitung des GFS-Wertes nachgewiesen werden.

 

Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen

Die Verteilung von PFOA entsprechend der letzten Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Die Spitzenwerte der ersten Untersuchungskampagne konnten durch diese Kontrolluntersuchungen nicht bestätigt werden. Die nun gemessenen Werte lagen etwa um eine 10er Potenz unterhalb der Erstbefunde, jedoch weiterhin mehrfach oberhalb des GFS-Wertes von 0,1 µg/l bzw. der Quotienten-Summe von 1.Die höchsten Belastungen sind aktuell im Bereich des Friedensplatzes im Anstrom der Förderbrunnen der Grundwassersanierungsanlage nachweisbar. In diesem Bereich liegen die Gehalte bis etwa 20-fach über dem festgelegen Geringfügigkeitsschwellenwert. Die bei der Erstbeprobung sehr hohe Konzentrationen im Anstrom des sog Blumenviertels, konnten bislang nicht bestätigt werden. Die im Unterstrom des Blumenviertels befindlichen Messstellen weisen allerdings weiterhin etwa 5-fach erhöhte PFOA Gehalte auf.

Aus 13 zuvor ermittelten Gartenbrunnen wurden Anfang 2022 Grundwasserproben entnommen und auf PFAS untersucht. Es wurden Gehalte bis zur 2,5-fachen Überschreitung festgestellt. Aufgrund des unvollständigen Ausbaus und der unbekannten Filterlagen der Gartenbrunnen, lassen sich aus diesen keine repräsentativen Grundwasserproben entnehmen, so dass die Werte zunächst als Anhaltspunkt zu verstehen sind. Eine Unbedenklichkeit einer hieraus entnommenen Grundwasserprobe lässt sich i.d.R. nur eingeschränkt ableiten.

 

Bereits durchgeführte Maßnahmen

Ordnungsbehördliche Maßnahmen

Als erste Gefahrenabwehrmaßnahme wurde die erlaubnisfreie Nutzung des Grundwassers per Allgemeinverfügung vom 19.05.2022 bis auf Weiteres untersagt.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Die Information der betroffenen Bürger erfolgte bisher wie nachfolgend aufgeführt:

  • Hauswurfsendung zur Information der Anwohner*innen Ende März 2022
  • Information der Öffentlichkeit im Ausschuss für Umwelt und Mobilität (AUM) am 17.02.2022
  • Presseartikel: meine-woche.de vom 28.04.2022: PFC im Grundwasser in Teilen von Giesenkirchen
  • Presseartikel: Lokalklick.de vom 28.04.2022: PFC im Grundwasser in Teilen von Giesenkirchen: Das müssen Anwohner*innen wissen
  • Allgemeinverfügung vom 19.05.2022
  • Information der BV Ost am 17.05.2022
  • Presseartikel RP vom 24.05.2022: Schadstoffe belasten noch lange Grundwasser in Giesenkirchen
  • Presseartikel WZ v. 03.08.2022: Suche nach Chemikalien im Grundwasser
  • Fortlaufende Information und Beratung per Telefon und E-Mail interessierter Bürger*innen
  • Information und Beratung interessierter Bürger*innen in Einzelgesprächen in Präsenz
  • www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-umwelt-64/grundwasserbelastungen

 

Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der Grundwassersanierungsanlage Friedensplatz

Im Bereich des Friedensplatzes wurde eine vorhandene Nassaktivkohleadsorptions-Anlage, die ursprünglich der Sicherung eines LHKW-Schadens diente, wieder in den kontinuierlichen Betrieb genommen. Hierdurch sollen die hier im Grundwasser nachgewiesenen hohen PFAS-Gehalte abgefangen werden.

Zunächst musste eine Förderpumpe und nach Auftreten von Undichtigkeiten die gesamte Anlage instandgesetzt werden. Der Ausfall des bisherigen Anlagenbetreibers erforderte ferner die kurzfristige Neuvergabe der Wartungsleistungen. Die hydraulische Wirksamkeit der Anlage wird nach Erkundung der Fahnenbreite und der Ermittlung der erforderlichen Entnahmebreite in diesem Bereich abgeschätzt werden (s.u.).

 

Messstellenbau

Zur weiteren Eingrenzung der Schadstofffahne im Allgemeinen und zur Bestimmung der erforderlichen Entnahmebreite im Bereich der Sanierungsanlage Friedensplatz wurden im Untersuchungsgebiet in zwei Schritten Grundwassermessstellen im Trockendrehrohrverfahren niedergebracht.

Kampagne I Vergabe und Erstellung von 6 Grundwassermessstellen in Form einer formlosen Preisbeiziehung und Direktvergabe. Die Beauftragung erfolgte im Frühjahr 2022. Aufgrund einer zu Ungunsten der Kommunen geänderten Kampfmittelverordnung und allgemein bekannter Lieferschwierigkeiten erfolgte die Fertigstellung erst im Dezember 2022.A

Kampagne II Vergabe und Erstellung von 5 von insgesamt 16 Grundwassermessstellen in Form einer beschränkten Ausschreibung im Herbst/Winter 2023. Die seit Juni 2022 erforderliche und separat zu beauftragende Kampfmittelsondierung ist abgeschlossen. Die Fertigstellung der Messstellen in Giesenkirchen erfolgt vorrausichtlich Mitte Februar 2023.

 

Antrag auf Landesförderung

Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2023 der Bezirksregierung Düsseldorf

Die Maßnahme wurde im Herbst unter der Bezeichnung

„Flächige Grundwasserverunreinigung mit Perfluorierten Alkylierten Substanzen (PFAS) in Giesenkirchen –Räumliche Eingrenzung, Verursacherfindung, Gefährdungsbeurteilung und Pumpversuch an der vorhandenen Grundwassersanierungsanlage“

zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste über die Kämmerei bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet.

Der fachliche Teil des Förderantrages wurde fertiggestellt und unterliegt der weiteren hausinternen Prüfung.

 

Weiteres Vorgehen

Für die weiteren Untersuchungen wird ein zugelassener Fachgutachter nach Sachverständigenverordnung beauftragt.

Abhängig vom Untersuchungskonzept wird zunächst schrittweise die Schadstofffahne lateral, also seitlich und transversal, also quer dazu verlaufend, eingegrenzt und der Eintragsort identifiziert. Es ist davon auszugehen, dass die Erstellung weiterer Grundwassermessstellen und die Durchführung von mindestens zwei großflächigen Grundwasserbeprobungskampagnen (Monitoring) erfolgen müssen. Im Bereich der bestehenden Sanierungsanlage wurden bisher die höchsten Schadstoffgehalte ermittelt. Hier soll geprüft werden, welche Förderraten erforderlich sind, um die Breite der Schadstoffahne vollständig zu erfassen. Die erforderlichen Kennwerte für eine spätere Anlagenauslegung bzw. ggfs. Erweiterung sind dabei zu ermitteln.

Nach Auswertung des erweiterten Monitorings und Kenntnis über die Ausbreitung der Schadstofffahne, soll die orientierende standortortnahe Untersuchung am mutmaßlichen Eintragsort erfolgen. Ferner ist eine Gefährdungsbeurteilung der von der Schadstoffahne betroffenen Grundwassernutzer vorgesehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob es durch die in der Vergangenheit betriebene Garten- und landwirtschaftliche Bewässerung zu Sekundärkontaminationen in der Fahne liegender Flurstücke gekommen ist und ggfs. eine Beeinträchtigung über den Expositionspfad Boden-Pflanze vorliegen könnte. Diese Untersuchungen sollen zunächst stichprobenhaft an ausgewählten Grundstücken erfolgen.

 

Ziele der Maßnahme

  • Räumliche Abgrenzung der Schadstofffahne zur Festlegung der genauen Lage und ggf. zukünftig betroffenen Schutzgütern und Konkretisierung des Gültigkeitsbereichs der Allgemeinverfügung.
  • Verursacherfeststellung: Identifizierung und Eingrenzung des Eintragsortes der Schadstoffe und Abschätzung des vom Standort ausgehenden Gefährdungspotentials.
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung der betroffenen Wirkungspfade im Einzugsbereich der Schadstofffahne
  • Eignungsprüfung der vorhandenen Sanierungsanlage (Pumpversuch) zur hydraulischen Ad hoc Sicherung, Ermittlung der hydraulischen Parameter für ggfs. erforderliche Erweiterung.

Mit der Maßnahme soll nach Zusage der Fördermittel in 2023 begonnen werden. Die Dauer der Maßnahme ist auf etwa 2 Jahre angesetzt.

 

Den jeweils aktuellen Stand der Untersuchungen können Sie beim Fachbereich Umwelt der Stadtverwaltung Mönchengladbach unter umwelt@moenchengladbach.de erfragen.