Recyclingmaterial

Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL-Baustoff), industriellen Nebenprodukten und Hausmüllverbrennungsasche im Straßen- und Erdbau

Der Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) und industriellen Prozessen ist im Hinblick auf das Wiederverwertungsgebot grundsätzlich zu begrüßen. Je nach einzusetzendem Reststoff, Einbauweise und Einbauart kann es unter Umständen zu Auswaschungen von wassergefährdenden Stoffen kommen. Zum Schutz der Gewässer, insbesondere des Grundwassers und damit der Trinkwasserversorgung, ist eine wasserwirtschaftliche Prüfung erforderlich, ob von dem verwendeten Baustoff Gefahren ausgehen. Da annähernd zwei Drittel des Mönchengladbacher Stadtgebietes in Wassereinzugsgebieten diverser Wasserwerke liegen, sind erhöhte Anforderungen an die zum Einsatz kommenden Materialien zu stellen.

Vor dem Einbau ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Rechtliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gebühren
Mindestgebühr 200,00 EUR