Das Stadtgebiet von Mönchengladbach ist in vier Stadtbezirke und 44 Stadtteile gegliedert.
Die Bezirke haben zuständige Bezirksvertretungen und Bezirksvorsteher*innen. Die Bezirksvertretungen sind bei allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, anzuhören. In vielen Bereichen, die ausschließlich den Stadtbezirk betreffen, steht ihnen auch das Recht zur abschließenden Entscheidung zu.
Dadurch werden Entscheidungen, die das Lebensumfeld der Bürger und Bürgerinnen betreffen, mit lokalen Gegebenheiten abgestimmt.
Interessierte und engagierte Personen können sich mit ihren Anliegen an die Besirksvorsteher wenden und damit Einfluss nehmen.