Breitbandförderung

Breitbandförderung für Mönchengladbach

Der reine Glasfaseranschluss bis ins Haus ist die Voraussetzung, um heute und künftig alle Annehmlichkeiten und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzen zu können. Mit dem Breitbandförderprogramm des Bundes schafft das Bundesministerium für Verkehrs und digitale Infrastruktur die Voraussetzungen für den Glasfaserausbau in unterversorgten Stadtgebieten. Als unterversorgt sind Adressen mit einer Download-Rate von weniger als 30 Mbit/s definiert. Zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW wurde Mönchengladbach eine Fördersumme von rund 7,4 Millionen Euro bewilligt.

Damit ist der Weg frei, für mehr als 900 Adressen in Mönchengladbach mit einer entsprechenden Unterversorgung einen Zugang zum nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetz zu ermöglichen. Die Deutsche Glasfaser hat in einem europaweiten Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten.

Der Ausbau einer komplett neuen Glasfaser-Infrastruktur ist ein großes Bauprojekt, das mit viel Koordinationsaufwand und Detailplanung verbunden ist. Mindestens genauso aufwendig sind die Ausbauarbeiten.

Über eine Strecke von 160 km wurden zwischen September 2019 und März 2021 die Glasfaserkabel verlegt. Drei zentrale Verteilerstationen (sogenannte Points of Presence – kurz PoP) bilden dabei die Ausgangspunkte. Von dort aus führen Leerrohrsysteme zu den Adressen, in welche Glasfaserleitungen eingeblasen wurden. In Abstimmung mit den Bewohnern wurden mit allen Interessenten Ortstermine vereinbart, bei denen die Hausanschlüsse geplant und anschließend umgesetzt wurden.

Nach erfolgreicher Anschlussaktivierung können die vormals unterversorgten Standorte mit mindestens 200 Mbit/s surfen, nach oben gibt es so gut wie keine Grenzen mehr. Über eine Messprüfung des Fördergebers wurde eine technologische Verfügbarkeit von symmetrischen 1 Gbit/s bestätigt, für gewerbliche Standorte sind sogar 10 Gbit/s möglich.

Im März 2021 wurde der Tiefbau abgeschlossen und alle gebauten Hausanschlüsse aktiviert. Für alle betroffenen Haushalte, welche bislang kein Interesse an dem Glasfaseranschluss haben, wurden entsprechende Kapazitäten im Gehweg abgelegt, um eine künftige Anbindung bei Bedarf zu realisieren.

Stand: 07.07.21

Landkarte geförderter Adressen

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Fragen und Antworten zur Breitbandförderung

Alle Anbieter mussten im Vorfeld der Förderung Ihre Versorgungsdaten und die Planungen bis Ende 2019 preisgeben. Alle Adressen, bei denen die Anbieter keine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download angegeben haben, sind als förderfähig ins Förderprogramm einbezogen worden.

Der kleinste Tarif für private Endkunden umfasst 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload. Standardmäßig sind Verträge bis 1000 Mbit/s im Download und 500 Mbit/s im Upload buchbar. Eine Übersicht über private Endkundenverträge finden Sie unter https://www.deutsche-glasfaser.de/tarife/.

Damit Sie einen kostenfreien Hausanschluss erhalten, müssen Sie diesen beim Anbieter Deutsche Glasfaser beauftragen.  Hierbei wird das Haus ans Glasfasernetz angeschlossen und ein Übergabepunkt im Gebäudekeller installiert. Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten bezüglich der Weiterleitung der Signale in die Wohnung Kontakt mit den Vermietern aufnehmen.

 

Wenn keine Rückmeldung erfolgt, wird kein Hausanschluss gebaut. Die Glasfasern werden dann nur in der Straße verlegt und ein Anschluss wird unterirdisch an der Bordsteinkante vorbereitet. Eine spätere Anbindung ist möglich.

Es kann verschiedene Gründe haben, warum die Adresse nicht einbezogen wurde:

  1. Bei Ihrem oder einem anderen Anbieter sind an Ihrer Adresse 30 Mbit/s oder mehr möglich. Unter folgenden Links können Sie die verfügbaren Internetprodukte für Ihren Standort prüfen:
    Deutsche Telekom:
    Unitymedia:
    Deutsche Glasfaser:
  2. Sie befinden Sich in einem Nahbereich der Telekom. Für diese hat die Deutsche Telekom eine Aufrüstung bis Ende 2019 auf über 30 Mbit/s angekündigt.
  3. Sie sind ‚homes passed‘ an das TV-Kabelnetz von Unitymedia angeschlossen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Adresse bei Bedarf kurzfristig versorgen kann.
  4. Ein Anbieter hat für Ihre Adresse fälschlicherweise eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s angegeben. Um dies zu überprüfen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Standortes an schmidt@wfmg.de.

Die Baumaßnahmen sollen in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt werden.

Da die unterversorgten Adressen mit Fördermitteln von Bund und Land erschlossen werden, können in diesem Zuge keine weiteren Adressen angeschlossen werden. Der Anschluss von Adressen mit mehr als 30 Mbit/s würde einen förderschädlichen Eingriff in den Markt bedeuten, welcher das gesamte Förderprojekt gefährden kann.

Sofern bei einem anderen Anbieter eine verbleibende Vertragsbindung bis 12 Monaten besteht, können Sie sich durch Beauftragung eines Glasfaserprodukts trotzdem einen Hausanschluss legen lassen. Bis zum Vertragsende des alten Anbieters berechnet Deutsche Glasfaser Ihnen keine monatlichen Kosten. Die Umstellung erfolgt in diesem Falle erst zum Ende der Vertragsbindung des Altvertrages.

Sollten Sie nach Erhalt des Hausanschlusses noch länger als 12 Monate vertraglich an einen Anbieter gebunden sein, kontaktieren Sie Deutsche Glasfaser unter den in den Informationsunterlagen angegebenen Kontaktdaten zur individuellen Beratung.