Nach § 24 der Gemeindeordnung NRW hat jede*r Einwohner*in, die oder der seit mindestens drei Montaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden.
Die Eingabe muss in Textform mit Unterschrift erfolgen.
Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen, z.B. Nachbarschafts- oder Bürgerinitiativen, können von diesem Recht Gebrauch machen.