Kommunalpolitische Begriffe - kurz erklärt

Der Stadtrat

Der Stadtrat nimmt als wichtigstes Entscheidungsgremium der Stadt unmittelbar die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahr. In seine Zuständigkeit fallen insbesondere Grundsatzentscheidungen auf dem Gebiet der Verwaltung sowie die Verabschiedung von Haushalts- und Stellenplan oder Bebauungsplänen.

Die Ausschüsse

Die Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Rates, indem sie Beschlüsse in kleinerem Kreis vorberaten und dem Stadtrat Empfehlungen geben. Darüber hinaus haben die Ausschüsse das Recht, in vielen Fachfragen eigenständige Entscheidungen zu treffen. Welche das sind, ist in der Zuständigkeitsordnung festgelegt.

Oberbürgermeister, die Bürgermeister und Stadtdirektor

Als Vorsitzender des Rates legt der Oberbürgermeister die Tagesordnung fest, lädt zu den Sitzungen von Rat und Hauptausschuss ein und übernimmt deren Leitung. Dringliche Entscheidungen kann er gemeinsam mit einem Ratsmitglied treffen. Bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation kann er sich von den ehrenamtlichen Bürgermeistern vertreten lassen.

In bestimmten Fällen – bei Gefährdungen des Allgemeinwohls oder Rechtsverletzungen kann er Ratsbeschlüssen widersprechen oder diese beanstanden. Der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter und vertritt die Stadt Mönchengladbach nach außen. In diesem Bereich obliegt die Vertretung dem Stadtdirektor als allgemeinem Vertreter des Oberbürgermeisters.

Dezernate, Beigeordnete und Verwaltungsvorstand

Bei der Verwaltungsleitung wird der Oberbürgermeister durch fünf Beigeordnete unterstützt, zu denen auch der Stadtdirektor als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters und der Kämmerer zählen. Die Beigeordneten werden vom Rat jeweils für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie haben die Verantwortung für bestimmte Fachbereiche der Verwaltung – die sogenannten Dezernate.

Die Beigeordneten bilden zusammen mit dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand. In seinen wöchentlichen Sitzungen trifft er wesentliche Grundsatzentscheidungen für die Verwaltung.

Bezirke

Jeder der vier Stadtbezirke hat eine Bezirksvertretung, deren Mitglieder bei den Kommunalwahlen gewählt werden. Die Bezirksvertretungen sind bei allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, anzuhören. In vielen Bereichen, die ausschließlich den Stadtbezirk betreffen, steht ihnen auch das Recht zur abschließenden Entscheidung zu.

Integrationsrat

Obwohl in seinen Aufgaben den Ratsausschüssen ähnlich, ist der Integrationsrat selbst kein Ausschuss. Er besteht aus derzeit 16 von den Migrantinnen und Migranten gewählten sowie acht aus der Mitte des Rates gewählten Migliedern. Als politische Interessenvertretung der ausländischen Einwohner der Stadt Mönchengladbach kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.