Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX)

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören u.a.

  • Schulbegleitung (Integrationshilfe)
  • Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder
  • medizinische, psychologische oder pädagogische Hilfen
  • behindertengerechter Umbau, Heil- und Hilfsmittel

Die örtliche Zuständigkeit für die Stadt Mönchengladbach ist lediglich für Kinder und Jugendliche bis zu deren Volljährigkeit, längstens bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule bis zur Beendigung der Sekundarstufe II gegeben.

Ausnahmen für die örtliche Zuständigkeit der Stadt Mönchengladbach gelten für folgende Leistungen:

  1. Leistungen der Eingliederungshilfe, die für Personen (auch Kinder und Jugendliche) über Tag und Nach erbracht werden.
  2. Leistungen im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie
  3. Leistungen in heilpädagogischen Tagesstätten, in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege
  4. Leistungen im Rahmen der Frühförderung, die nach dem 01.01.2020 erstmalig beantragt werden.

Die unter den Nummern 1 bis 4 beschriebenen Leistungen, wie auch Leistungen der Eingliederungshilfe für volljährige Personen die nicht einer Schulausbildung bis zur Beendigung der Sekundarstufe II nachgehen sind beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen.

Eingliederungshilfeleistungen sind je nach Leistungsart einkommens- und vermögensabhängig. Dies wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.

Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden auch von anderen Fachbereichen

Behindertenfahrdienst im Fachbereich Gesundheit,

Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

angeboten und erbracht.

Darüber hinaus gibt es besondere Hilfen für

behinderte Menschen im Arbeitsleben nach dem SGB IX

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch (Teil 2 SGB IX)

Gebühren - keine

Leistungen der Eingliederungshilfe

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach
Fax.: 02161/ 25-3629
 

Termine nur nach Vereinbarung

Ansprechpartner*innen

Frau Jansen
Zimmer 145
Tel.: 02161/25-8372

Herr Schwabedahl
Zimmer 145
Tel.: 02161/25-8375

Gruppenleiter

Herr Eichstädt
Zimmer 132
Telefon: 02161/25-8326

Hinweis E-Mail-Versand

Geben Sie bei einer Anfrage per E-Mail bitte Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und Ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Stellen Sie bitte kurz Ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.

Bitte verwenden Sie die bei den jeweiligen Dienstleistungen angegebenen Sammelpostfächer, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer E-Mail gewährleistet werden kann.

Notwendige Unterlagen

Stammbuch, Personalausweis, Nachweise über Einkommen, Vermögen, Miete, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, ärztl. Attest über die bestehende bzw. drohende Behinderung/Erkrankung.

 

Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein