Hilfe zur Pflege (ambulant)
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag (Körperpflege, An- und Auskleiden) Hilfe benötigen. Die Leistungen der Pflegekasse sind vorrangig.
Sofern keine Ansprüche gegen die Pflegekasse bestehen oder die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, den Hilfebedarf zu decken, kommt ergänzende Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht.
Zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gehören:
- Pflegegeld
- Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegeperson
- Übernahme angemessener Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst
- Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zu einem behinderten gerechten Umbau der Wohnung
- Übernahme der Kosten für eine Verhinderungspflege
Der Fachbereich Soziales und Wohnen ist nur für Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig.
Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für
- Tages- bzw. Nachtpflege
- Kurzzeitpflege oder
- vollstationäre Pflege
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Altenhilfe
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen sowie seines Partners abhängig. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern ist auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.
Wenn Sie bereits laufend Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder beantragen wenden sie sich bitte an ihre dortige Sachbearbeitung.
Notwendige Unterlagen
Stammbuch, Personalausweis, Nachweise über Einkommen, Vermögen, Miete, falls vorhanden Gutachten des Mediz. Dienstes der Krankenkasse, Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Rechtliche Grundlagen
§§ 61 bis 66a SGB XII
Gebühren - keine
Hinweis E-Mail-Versand
Geben Sie bei einer Anfrage per E-Mail bitte Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und Ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Stellen Sie bitte kurz Ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Bitte verwenden Sie die bei den jeweiligen Dienstleistungen angegebenen Sammelpostfächer, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer E-Mail gewährleistet werden kann.
Weitere Informationen / Links:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
www.bmas.de
- "Grundsätze der Sozialhilfe"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsaetze-der-Sozialhilfe/grundsaetze-der-sozialhilfe.html
- "Leistungen der Sozialhilfe"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe.html
Ansprechpartner*innen
Verwaltungsgebäude Rheydt
Markt 11
41236 Mönchengladbach
FB50-ambulanteHzP@moenchengladbach.de
Gruppenleitung
Frau Klopf
Zimmer 127
Tel.: 02161/25-8336
Sachbearbeiter*innen
Buchstaben: A-Lo
Frau Hoog
Zimmer 120
Tel.: 02161/25-8316
Buchstaben: Lp-Z
Frau Noel
Zimmer 120
Tel.: 02161/25-8332
Sozialarbeiterin (Rheydt)
Frau Weißweiler
Zimmer 119
Tel.: 02161/25-8339
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Sozialarbeiterin (Mönchengladbach)
Frau Goeres
Zimmer 103
Tel.: 02161/25-3293