Gleichstellung von Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung
Beauftragte der Stadtverwaltung für die Belange von Menschen mit Behinderung - Inklusionsbeauftragte
Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich - niemand darf benachteiligt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention betont das Recht jedes Menschen auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Manche sagen ganz einfach: „Wir wollen hinkommen, reinkommen, klar kommen“.
Die Inklusionsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadtverwaltung mit, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder Auswirkungen auf ihre Gleichstellung haben. Sie setzt sich für ihre Interessen ein. Dazu arbeitet sie eng mit deren Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen sowie den Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderung zusammen.
Sie ist Ansprechpartnerin für alle Betroffenen und Interessierten - gerne nimmt sie Anregungen entgegen, wie und wo vorhandene Barrieren abzubauen sind.
Für den baulichen Bereich wird sie durch eine Architektin unterstützt - diese berät und prüft die barrierefreie Ausgestaltung von Gebäuden. Aber auch bei der Planung von Straßen, Plätzen, Gehwegen, Verkehr, Bus und Bahn wird mitgewirkt.
Die Broschüre „ Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ ist unten angefügt. Hierin werden viele Hilfsangebote vorgestellt.