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Leistungen (SGB IX)
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Hilfsangebote für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Fachstelle leistet Hilfe und Unterstützung, um Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter in Mönchengladbach zu sichern. Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten.
Die Fachstelle berät
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- berufstätige Menschen mit Behinderungen
- betriebliche Helferinnen und Helfer wie z. B. Vertrauenspersonen der
schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte
Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderte berufstätige Menschen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (Landschaftsverband Rheinland).
Die Fachstelle wird tätig, wenn einem schwerbehinderten Menschen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses droht. Die Fachstelle sucht mit den Beteiligten (Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- bzw. Personalrat) nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes.
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gebühren - keine
Hinweis E-Mailversand
Bei einer Anfrage per Mail geben Sie dort bitte ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Wenn möglich stellen Sie bitte kurz ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als E-Mail Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei ihnen zurückmelden.
Um Ihnen eine zeitnahe Bearbeitung ihrer EMail zu gewährleisten, sollten Sie nicht die personenbezogenen E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner*innen verwenden, denn bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/ der Sachbearbeiterin wird diese Nachricht nicht weitergeleitet und entsprechend nicht bearbeitet.
Notwendige Unterlagen
Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit, Kopie des Arbeitsvertrages.
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Weitere Informationen / Links
Prävention / Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Fax: 02161/ 253629