Leistungen (SGB IX)
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Hilfsangebote für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Fachstelle leistet Hilfe und Unterstützung, um Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter in Mönchengladbach zu sichern. Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten.
Die Fachstelle berät
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- berufstätige Menschen mit Behinderungen
- betriebliche Helferinnen und Helfer wie z. B. Vertrauenspersonen der
schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte
Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderte berufstätige Menschen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des zuständigen Inklusionsamtes (Landschaftsverband Rheinland).
Die Fachstelle wird tätig, wenn einem schwerbehinderten Menschen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses droht. Die Fachstelle sucht mit den Beteiligten (Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- bzw. Personalrat) nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes.
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gebühren - keine
Ansprechpartner*innen
Gruppenleitung
Herr Eichstädt
Zimmer 132
Telefon: 02161/25-8326
Sachbearbeiter*innen
Nicole Peter
Zimmer 135
Tel. 02161 25-3672
Stephan Holten
Zimmer 136
Tel. 02161 25-3312
Adresse
Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Fax: 02161 25-3629
Hinweis E-Mail-Versand
Geben Sie bei einer Anfrage per E-Mail bitte Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und Ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Stellen Sie bitte kurz Ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Bitte verwenden Sie die bei den jeweiligen Dienstleistungen angegebenen Sammelpostfächer, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer E-Mail gewährleistet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit, Kopie des Arbeitsvertrages.
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.