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Aufgabenbereiche der Abteilung 50.20

Sozialhilfe SGB XII, Eingliederungshilfe SGB IX, Angelegenheiten der Sozialversicherung

Hinweise

Aufgrund einer Vielzahl an Teilzeitbeschäftigungen, gleitender Arbeitszeit und Tätigkeiten am Teleheimarbeitsplatz sind Beratungen und persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch, schriftlich, per Mail) möglich.
In der Zeit von Montag bis Freitag erreichen Sie ihre Sachbearbeitung am besten vormittags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig zu gewähren. Daher sind alle Einkünfte und Vermögensbeträge vorrangig einzusetzen. Ob und inwieweit einzelne Einkommens- oder Vermögenswerte „geschützt“ und damit nicht einzusetzen sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Zudem sind privatrechtliche und andere Sozialleistungsansprüche (z.B. Unterhaltsansprüche, Rentenansprüche, Arbeitseinkünfte, Wohngeld, etc.) ebenfalls von der Sachbearbeitung zu beachten und ggf. zu prüfen. Die Dauer der Antragsprüfung bis zur Leistungsablehnung oder -bewilligung ist davon abhängig inwieweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden und die notwendigen Angaben des Antragstellers umfassend erfolgen.

Die Bearbeitungszeit ist somit insbesondere davon abhängig ob und inwieweit die antragstellende Person ihren Mitwirkungspflichten nach den Bestimmungen der §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) nachkommt. Als Folge fehlender Mitwirkung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt werden.

Hinweis zum Datenschutz finden Sie hier     

 

 

 

 

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161/ 253349