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Aufgabenbereiche der Abteilung 50.20

Sozialhilfe SGB XII, Eingliederungshilfe SGB IX, Angelegenheiten der Sozialversicherung

Hinweise

Aufgrund einer Vielzahl an Teilzeitbeschäftigungen, gleitender Arbeitszeit und Tätigkeiten am Teleheimarbeitsplatz sind Beratungen und persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch, schriftlich, per Mail) möglich.
In der Zeit von Montag bis Freitag erreichen Sie ihre Sachbearbeitung am besten vormittags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig zu gewähren. Daher sind alle Einkünfte und Vermögensbeträge vorrangig einzusetzen. Ob und inwieweit einzelne Einkommens- oder Vermögenswerte „geschützt“ und damit nicht einzusetzen sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Zudem sind privatrechtliche und andere Sozialleistungsansprüche (z.B. Unterhaltsansprüche, Rentenansprüche, Arbeitseinkünfte, Wohngeld, etc.) ebenfalls von der Sachbearbeitung zu beachten und ggf. zu prüfen. Die Dauer der Antragsprüfung bis zur Leistungsablehnung oder -bewilligung ist davon abhängig inwieweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden und die notwendigen Angaben des Antragstellers umfassend erfolgen.

Die Bearbeitungszeit ist somit insbesondere davon abhängig ob und inwieweit die antragstellende Person ihren Mitwirkungspflichten nach den Bestimmungen der §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) nachkommt. Als Folge fehlender Mitwirkung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt werden.

Hinweis zum Datenschutz finden Sie hier     

In dringenden Fällen - oder wenn Sie ihre Sachbearbeitung nicht erreichen können - nutzen Sie bitte unsere Hotline 02161 / 25 3232 oder wenden sie sich per E-Mail an den Fachbereich unter Soziales@moenchengladbach.de, oder einer der anderen bei den jeweiligen Aufgabengebieten genannten E-Mailadressen.

Hinweis E-Mailversand

Bei einer Anfrage per Mail geben Sie dort bitte ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Wenn möglich stellen Sie bitte kurz ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als E-Mail Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei ihnen zurückmelden.

Um Ihnen eine zeitnahe Bearbeitung ihrer EMail zu gewährleisten, sollten Sie nicht die personenbezogenen E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner*innen verwenden, denn bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/ der Sachbearbeiterin wird diese Nachricht nicht weitergeleitet und entsprechend nicht bearbeitet.

 

 

 

 

Herr Ernst
Zimmer 435
Tel.: 02161/ 25-3300
Fax: 02161/ 253349

soziales@moenchengladbach.de

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161/ 253349