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Aufgabenbereich
Hilfe für ausländische Flüchtlinge
Leistungen
Sicherstellung des Lebensunterhaltes für asylbegehrende Ausländer
Es werden Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und in besonderen Lebenslagen erbracht, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ermöglicht und eine soziale Betreuung angeboten.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und in besonderen Lebenslagen erhalten u. a. ausländische Flüchtlinge im Asylverfahren, Folgeantragsteller, abgelehnte Asylbewerber und deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder. Ausländische Flüchtlinge, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, haben keine Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- und Sozialgesetzbuch XII -Sozialhilfe-. Dies gilt auch umgekehrt. Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:
- Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen (z. B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)
Leistungsberechtigte und deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben, haben ihnen zur Verfügung stehende Mittel vor Eintritt von Leistungen aufzubrauchen.
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften
Auf das Stadtgebiet verteilt stehen mehrere Übergangsheime zur Unterbringung zur Verfügung.
Soziale Betreuung von ausländischen Flüchtlingen
Es werden u. a. die Beratung und Mithilfe in Angelegenheiten des täglichen Lebens und die Beratung in Zusammenhang mit der freiwlligen Rückkehr ins Heimatland angeboten.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis des ausländerrechtlichen Status
- Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Rechtliche Grundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Gebühren - keine
https://www.moenchengladbach.de/
Flüchtlingsbetreuung
Die sozialarbeiterischen Fachkräfte beraten geflüchtete Familien, junge Erwachsene und ältere Menschen.
Abteilungsleitung Stellvertr. Fachbereichsleiter
Herr Donth
Tel.: 02161/ 25 - 3263
Zimmer 110
Termine nach Vereinbarung
Wichtiger Hinweis aufgrund der Corona-Entwicklung:
Aufgrund der Corona-Entwicklung ist der Publikumsverkehr und Kundenkontakt erheblich eingeschränkt. Die Stadtverwaltung bleibt zwar weiterhin besetzt und ist telefonisch erreichbar, jedoch sind persönliche Vorsprachen nur noch in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für Beratungen und evtl. Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an ihre Sachbearbeiterin oder ihren Sachbearbeiter.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19.04.2020. Ob eine Verlängerung dieser Regelung ab 20.04.2020 erfolgt entnehmen Sie bitte der Tagespresse und der städtischen Homepage www.Moenchengladbach.de.
Aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema können Sie ebenfalls der städt. Homepage entnehmen.
Wenn Sie lediglich Ihre Unterlagen einreichen möchten, nutzen Sie bitte die Haus-Briefkästen unserer Verwaltung, schicken Sie uns diese per Post oder E-Mail zu. Wir akzeptieren Nachweise in elektronischer Form: Machen Sie ein Handy-Foto von den benötigten Unterlagen und schicken sie uns die Datei an die E-Mail-Adresse
Falls Sie ihren Sachbearbeiter / ihre Sachbearbeiterin nicht kennen oder nicht erreichen können rufen Sie bitte die nachfolgenden
Hotline- Nummern an:
Leistungsgewährung 02161/ 25 - 3237
Unterbringung 02161/ 25 - 3306
Soziale Betreuung 02161/ 25 - 3305