Dem Sachgebiet Unterbringung und Wohnraumversorgung von Geflüchteten obliegt die Zuständigkeit für mehrere Übergangseinrichtungen, welche verteilt im Stadtgebiet liegen. Für die Unterbringung in den städtischen Übergangswohnheimen ist eine persönliche Vorsprache bei den zuständigen Mitarbeitenden notwendig.