Grundlage für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Asylbewerber*innen und Geflüchteten bildet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltsgestattung
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- Besitz einer Duldung gem. § 60 AufenthG
- Vollziehbare Ausreiseverpflichtung
Benötigte Unterlagen für die Leistungsbeantragung erhalten Sie nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeitenden der Leistungsabteilung.
Rechtliche Grundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Gebühren - keine