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Leistungsgewährung AsylbLG, SGB XII für Geflüchtete

Grundlage für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Asylbewerber*innen und Geflüchteten bildet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltsgestattung
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
  • Besitz einer Duldung gem. § 60 AufenthG
  • Vollziehbare Ausreiseverpflichtung

Benötigte Unterlagen für die Leistungsbeantragung erhalten Sie nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeitenden der Leistungsabteilung.

 

Rechtliche Grundlagen

 

  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
  • Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)

 

Gebühren - keine

Ansprechpartner*innen

Gruppenleitung

Herr O'Mahony
Zimmer 136
Tel.: 02161/25-3330


Buchstaben: A-Da
Herr Helus
Zimmer 119
Tel.: 02161/ 25-3329

Buchstaben: Db-Ma
Frau Yar
Zimmer 116
Tel.: 02161/ 25-3292

Buchstaben: Mb-Z
Frau Stültjens
Zimmer 117
Tel.: 02161/25-3327

Herr Baro
Zimmer 115
02161/25-3318

Herr Eßer
Zimmer 113
02161/25-3344

Frau Kujas
Zimmer 113
02161/25-33622

Frau van Helden
Zimmer 114
02161/25-3304

 

 

 

Zum Einreichen des Antrags drucken Sie das ausgefüllte Formular bitte aus und reichen es unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Mail an:

asyl-leistung@moenchengladbach.de oder postalisch an:

Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Soziales und Wohnen
Leistungsgewährung AsylbLG
Aachener Straße 2
41050 Mönchengladbach

 

 

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161/ 253349