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Angelegenheiten der Vertriebenen und Spätaussiedler
Allgemeine Beratung für den Personenkreis der Aussiedler, Vertriebenen, Spätaussiedler, Sowjetzonenflüchtlinge und politischen Häftlinge aus der ehemaligen DDR
Das Sozialamt leistet u.a. eine allgemeine Beratung für den Personenkreis der Aussiedler, Vertriebenen, Spätaussiedler, Sowjetzonenflüchtlinge und politischen Häftlinge aus der ehemaligen DDR.
Eine weiterführende Beratung und Betreuung für Spätaussiedler (einschließlich deren Angehörigen) wird von den Migrationerstberatungsstellen der freien Trägern der Wohlfahrtsverbände und den Kirchengemeinden in Mönchengladbach angeboten.
Hierzu zählen
- Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises, Hauptstr. 200, 41236 Mönchengladbach, 02166 / 615942, im Internet: www.kkgn.de
- Deutsches Rotes Kreuz, Hohenzollernstr. 214, 41063 Mönchengladbach, 02161 / 23019, im Internet: www.drk-mg.de
- Arbeiterwohlfahrt, AWO, Brandenberger Str. 3-5, 41065 Mönchengladbach, 02161 / 819911
- Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Rheydt e. V., Waisenhausstr. 22 c, 41236 Mönchengladbach, 02166 / 130 97-40, im Internet: www.skm-ry.de
Spätaussiedler, die unmittelbar nach ihrer Ankunft in Mönchengladbach auf eine Unterbringung angewiesen sind, werden vom Sozialamt vorübergehend in Übergangsheimen untergebracht.
Aussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge und Heimatvertriebene
Für Personen, die schon länger in Deutschland wohnen, die bisher keinen Antrag gestellt haben und bei denen das alte Vertriebenenrecht angewendet werden kann, besteht die Möglichkeit zu Rentenzwecken den entsprechenden Status nach Aufforderung durch den Rententräger im Nachhinein feststellen zu lassen.
Politische Häftlinge aus der ehemaligen DDR
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht ehemaligen politischen Häftlingen der DDR einmalige Entschädigungsleistungen bzw. monatliche Ausgleichsleistungen zu beantragen. Voraussetzung ist die strafrechtliche bzw. berufliche Rehabilitierung durch das Gericht, welches die damalige Verurteilung erlassen hat und die Anerkennung als politischer Häftling (seit 1996 nur noch nach Aufforderung einer Behörde möglich). Die Antragsfristen für die beiden Gesetze enden am 31.12.2011.
Rechtliche Grundlagen
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Landesaufnahmegesetz (LAufG)
Gebühren - keine
Notwendige Unterlagen
Im Rahmen der Beratung wird auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen.
Hinweis E-Mailversand
Bei einer Anfrage per Mail geben Sie dort bitte ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Wenn möglich stellen Sie bitte kurz ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als E-Mail Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei ihnen zurückmelden.
Um Ihnen eine zeitnahe Bearbeitung ihrer EMail zu gewährleisten, sollten Sie nicht die personenbezogenen E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner*innen verwenden, denn bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/ der Sachbearbeiterin wird diese Nachricht nicht weitergeleitet und entsprechend nicht bearbeitet.
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Fax: 02161/ 253349