Angelegenheiten der Vertriebenen und Spätaussiedler

Allgemeine Beratung für den Personenkreis der Aussiedler, Vertriebenen, Spätaussiedler, Sowjetzonenflüchtlinge und politischen Häftlinge aus der ehemaligen DDR

Das Sozialamt leistet u.a. eine allgemeine Beratung für den Personenkreis der Aussiedler, Vertriebenen, Spätaussiedler, Sowjetzonenflüchtlinge und politischen Häftlinge aus der ehemaligen DDR.

Eine weiterführende Beratung und Betreuung für Spätaussiedler (einschließlich deren Angehörigen) wird von den Migrationerstberatungsstellen der freien Trägern der Wohlfahrtsverbände und den Kirchengemeinden in Mönchengladbach angeboten.

Hierzu zählen

  • Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises, Hauptstr. 200, 41236 Mönchengladbach, 02166 / 615942, im Internet: www.kkgn.de
  • Deutsches Rotes Kreuz, Hohenzollernstr. 214, 41063 Mönchengladbach, 02161 / 23019, im Internet: www.drk-mg.de
  • Arbeiterwohlfahrt, AWO, Brandenberger Str. 3-5, 41065 Mönchengladbach, 02161 / 819911
  • Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Rheydt e. V., Waisenhausstr. 22 c, 41236 Mönchengladbach, 02166 / 130 97-40, im Internet: www.skm-ry.de

Spätaussiedler, die unmittelbar nach ihrer Ankunft in Mönchengladbach auf eine Unterbringung angewiesen sind, werden vom Sozialamt vorübergehend in Übergangsheimen untergebracht.

Aussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge und Heimatvertriebene

 

Für Personen, die schon länger in Deutschland wohnen, die bisher keinen Antrag gestellt haben und bei denen das alte Vertriebenenrecht angewendet werden kann, besteht die Möglichkeit zu Rentenzwecken den entsprechenden Status nach Aufforderung durch den Rententräger im Nachhinein feststellen zu lassen.

 

Politische Häftlinge aus der ehemaligen DDR

 

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht ehemaligen politischen Häftlingen der DDR einmalige Entschädigungsleistungen bzw. monatliche Ausgleichsleistungen zu beantragen. Voraussetzung ist die strafrechtliche bzw. berufliche Rehabilitierung durch das Gericht, welches die damalige Verurteilung erlassen hat und die Anerkennung als politischer Häftling (seit 1996 nur noch nach Aufforderung einer Behörde möglich). Die Antragsfristen für die beiden Gesetze enden am 31.12.2011.


Rechtliche Grundlagen

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

Landesaufnahmegesetz (LAufG)

Gebühren - keine

Ansprechpartner/innen

Frau Cremer
Zimmer 105
Tel.: 02161 25-3254

N.N.
Zimmer 112
Tel.: 02161 25-3296 

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161 25-3349

Notwendige Unterlagen

Im Rahmen der Beratung wird auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen.