Vertragscontrolling Dezernat V (V/VC)
Zahlreiche soziale Dienstleistungen, zu denen die Stadt Mönchengladbach gesetzlich verpflichtet ist, nimmt die Stadt nicht selbst wahr, sondern überträgt diese durch Abschließen von vertraglichen Leistungsvereinbarungen auf externe Einrichtungen.
Als Leistungsvereinbarung wird der Vertrag zwischen der Stadt und einem Anbieter sozialer Leistungen bezeichnet, der festlegt, dass und in welcher Form der Anbieter als Auftragnehmer anstelle der Stadt bestimmte Leistungen für einen bestimmten Personenkreis erbringt und dafür von der Stadt vergütet wird. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Vertragspartnern um Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Vasiliki Thivessen
Vertragscontrollerin
Tel.: (02161) 25 - 3439
Fax: (02161) 25 - 3009
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Zimmer 206
Zugang barrierefrei
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung