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Vertragscontrolling Dezernat V (V/VC)

Zahlreiche soziale Dienstleistungen, zu denen die Stadt Mönchengladbach gesetzlich verpflichtet ist, nimmt die Stadt nicht selbst wahr, sondern überträgt diese durch Abschließen von vertraglichen Leistungsvereinbarungen auf externe Einrichtungen.

Als Leistungsvereinbarung wird der Vertrag zwischen der Stadt und einem Anbieter sozialer Leistungen bezeichnet, der festlegt, dass und in welcher Form der Anbieter als Auftragnehmer anstelle der Stadt bestimmte Leistungen für einen bestimmten Personenkreis erbringt und dafür von der Stadt vergütet wird. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Vertragspartnern um Träger der freien Wohlfahrtspflege.

 

Kontakt

Vasiliki Thivessen

Vertragscontrollerin

 

Tel.: (02161) 25 - 3439

Fax: (02161) 25 - 3009

 

Vasiliki.Thivessen@moenchengladbach.de

 

Vertragscontrolling

Verwaltungsgebäude Oberstadt

Aachener Straße 2 

41061 Mönchengladbach

Zimmer 206

 

 Zugang barrierefrei

 

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung