Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen ist es im Gebiet der Stadt Mönchengladbach zu einer hohen Anzahl von wildlebenden Katzen gekommen. Viele dieser Tiere sind verwahrlost und von Krankheiten befallen. Um dem Elend entgegen zu wirken, hat der Stadtrat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Danach sind alle Personen, die im Gebiet der Stadt Mönchengladbach Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Auch wildlebende Katzen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und Tierschutzvereinen kastriert, gekennzeichnet und registriert.