Untere Fischereibehörde

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.

 

Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines ist das Bestehend der Fischerprüfung. Die Prüfung zur Erlangung eines Fischereischeines ist bei der Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin bzw. der Bewerber den Hauptwohnsitz hat.

Der Fischereischein wird von der für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständigen Fischereibehörde erteilt.

 

Bürgerinnen und Bürger von Mönchengladbach können somit bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach die Fischerprüfung ablegen und die Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeines beantragen.

Frau Hoff
Tel.: (02161) 25 - 6255

Zimmer 106

Ordnungsamt
Hauptstraße 162 - 168 
41236 Mönchengladbach

(eingeschränkt barrierefreier Zugang nur über Parkplatz Wilhelm-Strauß-Straße)

Fax: (02161) 25 - 6263
E-Mail: ordnungsamt[at]moenchengladbach.de

Frau Steffes
Tel.: (02161) 25 - 6248

Zimmer 202

montags-freitags 08.00 - 12:30 Uhr

donnerstags         14.00 - 16:30 Uhr