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Services und Dienstleistungen der Stadtverwaltung finden Sie im ServicePortal.
Bürgertelefon 02161 25-54321
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Das Ordnungsamt setzt die Bestattungspflicht nach § 8 Bestattungsgesetz um, wenn die Angehörigen eines/einer Verstorbenen die Bestattung nicht oder ...
Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz berechtigt Privatpersonen zum Erwerb, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der eingetragenen ...
Vom 02.01. bis 30.12. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung kann nur aus besonderem Anlass erteilt werden. Es muss sich hierbei um einen objektiv besonderen Anlass halten.
Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und ...
Im Fundbüro der Stadt werden alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände aufbewahrt
Wer die Jagd ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Für Grundstücke wird von der Stadt eine Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) veranlasst.
Ziel des KOS ist es, durch Präsenz, Information, Kommunikation und durch ordnungsbehördliche Maßnahmen die Lebensqualität zu steigern.
Regelungen für bestimmte Hunderassen und Hunde, die mindestens 40 cm groß oder 20 kg schwer sind.
Die Stadt ist Vollzugsbehörde für schornsteinfegerrechtliche Maßnahmen, im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf.
Das Ordnungsamt kann eine zwangsweise Unterbringung von Person veranlassen, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr besteht.
Herr Helmgens
Zimmer 207 Tel.: (02161) 25 - 6245
Verwaltungsgebäude Hauptstr. 168 Hauptstraße 162 - 168 41236 Mönchengladbach
(eingeschränkt barrierefreier Zugang nur über Parkplatz Wilhelm-Strauß-Straße)
Tel.: (02161) 25-6241 (Vorzimmer)
Fax: (02161) 25 - 6299
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