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Belehrung für die Mitarbeit im Lebensmittelbereich

Wir sind aktuell telefonisch nicht gut zu erreichen, deshalb alle Anfragen bitte per E-Mail:

Katja.Stormanns@moenchengladbach.de

 

Fax (0 21 61) 25 - 6599

Katja Stormanns

Sachbearbeiterin

Telefon (0 21 61) 25 - 6566

Zimmer 003   

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Termine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Daniela Flachs

Telefon (0 21 61) 25 - 6587

Zimmer 004

Mo. und Mi. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Termine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Petra Müllers

Telefon (0 21 61) 25 - 6583

Zimmer 007

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Termine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

- Zugang barrierefrei -

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung

Bescheinigung des Gesundheitsamtes

Bescheinigung des Gesundheitsamtes (früher: Gesundheitszeugnis)

 

Laut §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, bevor sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, zum Beispiel in der Gastronomie, in Küchen von Kindertagesstätten, Altenheimen, oder Lebensmittel verarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Die Erstbelehrung bleibt unbegrenzt gültig, unter der Voraussetzung, dass man innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung, die Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen hat.

 

Ab 01.01.2023 werden nur noch Erstbelehrungen gem. § 43 IFSG im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Folgebelehrungen (alle 2 Jahre) sind vom Arbeitgeber oder Drittanbietern (diese finden Sie z.B. im Internet/Google) durchzuführen.

Sollte die Bescheinigung über die Erstbelehrung gem. § 43 IFSG nicht mehr vorliegen und diese wurde im Fachbereich Gesundheit Mönchengladbach absolviert, kann eine Zweitschrift (Gebühr: 12,00 €) ausgestellt werden.

 

Die Belehrung erfolgt mündlich und schriftlich. Sie dient besonders der Information und Aufklärung darüber, bei welchen Erkrankungen oder in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot besteht und welche gesetzlichen Verpflichtungen zu beachten sind.

Diese Belehrung darf an dem ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein.

 

Die Teilnahme an der Erstbelehrung gem. § 43 IFSG ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Termine derzeit nur vormittags) möglich.

 

  • Tel.: 02161 – 25 6566 (Montag – Freitag v. 9.00 Uhr – 12.00 Uhr)
  • Die Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, kommen Sie bitte in Begleitung eines Dolmetschers/Übersetzers.
  • Begleitpersonen sind nicht erlaubt, dies gilt auch für Kinder (Dolmetscher*innen müssen bei der Terminvergabe, inklusive Personalien, angemeldet werden)
  • Minderjährige Personen, die an der Belehrung teilnehmen möchten, müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Das Dokument finden Sie hier. Die vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung bringen Sie dann bitte zur Belehrung mit.
  • das Tragen einer FFP2- oder med. Maske während des gesamten Aufenthalts im Gesundheitsamt ist Pflicht
  • bitte unbedingt pünktlich erscheinen, da ansonsten die Teilnahme an der Belehrung nicht garantiert werden kann

 

 

 

 

 

 

Ab sofort kann die Belehrung gem. § 43 IFSG, unter folgenden Voraussetzungen, wieder durchgeführt werden

  • nur nach vorheriger Terminabsprache, da die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist, sollten Termine vorrangig per Mail: katja.stormanns@moenchengladbach.de) vereinbart werden.

  • das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske während des gesamten Aufenthalts im Fachbereich Gesundheit ist Pflicht

  • Begleitpersonen sind nicht erlaubt, dies gilt auch für Kinder (Dolmetscher*innen müssen bei der Terminvergabe, inklusive Personalien, angemeldet werden)

  • bitte unbedingt pünktlich erscheinen, da ansonsten die Teilnahme an der Belehrung nicht möglich ist

  • nur Personen, die in Mönchengladbach gemeldet sind oder nachweislich hier arbeiten (Anmeldung zur Belehrung durch den Arbeitgeber) können hier an der Belehrung teilnehmen.

Informationen zur Belehrung für das Schülerbetriebspraktikum an städt. Schulen!

Aufgrund der Pandemie können die Schüler*innen derzeit nur in schriftlicher Form belehrt werden.

Der Ablauf ist wie folgt:

Die Schüler*innen müssen über die Schule angemeldet werden

(s. Anmeldeformular). Dies sollte spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn erfolgen.

Im Anschluss erhalten die Schüler*innen das Informationsmaterial und die notwendige Erklärung per Post vom Fachbereich Gesundheit. Wenn dies über die Schule erfolgt, bitte bei der Anmeldung angeben.

Die Erklärung muss, von einem Erziehungsberechtigten und dem/der Schüler*in unterschrieben, an den Fachbereich Gesundheit zeitnah zurückgeschickt werden.

Danach erfolgt die Ausstellung der Bescheinigung gem. § 43 IFSG.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Telefonische Terminvereinbarung:

Mo - Fr von 9.00 – 12.00 Uhr unter Tel.: 02161/25 65 66

Notwendige Unterlagen

Lichtbildausweis, z. B.: Personalausweis, Führerschein, Pass

Gebühren

25,00 EUR  

 

Bei welchen Erkrankungen besteht ein gesetzliches Tätigkeitsverbot?

Die Erreger sind Salmonella typhi und paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend durch Wasser und Lebensmittel, die damit verunreinigt sind. Die Erkrankung beginnt mit hohem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt und unbehandelt wochenlang anhalten kann. Weitere Symptome sind Kopf-, Bauch- und Gliederschmerzen. Es kann zusätzlich Verstopfung auftreten, später bestehen häufig „erbsbreiartige“ Durchfälle. Aufgrund der guten Wasser- und Lebensmittelhygiene sind die beiden genannten Erreger bei uns nicht verbreitet.

Typhus und Paratyphus verlaufen ähnlich; allerdings sind die Symptome bei Paratyphus weniger schwer.

Beide Erkrankungen werden in der Regel aus endemischen Gebieten (Afrika, Südamerika, Südostasien) oder aus Gebieten importiert (Reiseerkrankung), in denen sich die hygienischen Verhältnisse aufgrund von Katastrophen oder Kriegseinwirkungen dramatisch verschlechtert haben. Gegen Typhus“ stehen mehrere Schutzimpfungen zur Verfügung. Wenn Sie beruflich oder privat in die betroffenen Länder verreisen wollen, sprechen Sie Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt an; dort werden Sie zur Notwendigkeit einer Impfung beraten.

Die Erreger sind Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel; auch direkte Übertragung von Mensch zu Mensch  ist möglich. Die Infektion verläuft in der Regel als Durchfallerkrankung mit Erbrechen und Bauchschmerzen. Der Stuhl ist milchig weiß ohne Blutbeimengungen. Fieber ist nicht typisch. Bei schwerem Verlauf ist der Flüssigkeitsverlust hoch und der Körper trocknet aus (tiefliegende Augen, stehende Hautfalten). Auch dieser Erreger kommt nur in Gegenden mit schlechten hygienischen Voraussetzungen und mangelhafter Trinkwasserversorgung vor (Ostasien, Südamerika, Afrika). Eine Schutzimpfung mit dem in Deutschland im Moment zugelassenen Impfstoff  wird nicht empfohlen. Allerdings sind im Ausland besser verträgliche und wirksamere Impfstoffe verfügbar. Eine Bestellung über eine internationale Apotheke ist möglich. Deshalb sollten Sie bei Reisen in ein Risikogebiet auch dazu Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt ansprechen.

Die Erreger sind Shigellabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu Mensch (bei mangelhafter Händehygiene), aber auch durch verunreinigte Lebensmittel und Trinkwasser. Shigellen sind hochinfektiös, d. h. um krankzuwerden genügt die Aufnahme von nur wenigen Bakterien! In Kindereinrichtungen sind auch bei uns immer wieder Epidemien beschrieben worden. Die Erkrankung beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Kopf- und krampfartigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle sind bald blutig. Der Erreger ist auch in Deutschland heimisch. Die Shigellose ist also keine typische Reisekrankheit; mit ihrem Auftreten muss jederzeit gerechnet werden.

Erreger sind zahlreiche Salmonellenarten, die durch Nahrungsmittel aus infizierten Tieren (z. B. Fleisch, Milch, Eier) aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung durch Salmonellen ist der akute Brech-Durchfall mit Bauchschmerzen und mäßigem Fieber. Allerdings können die Symptome erheblich schwanken.

Diese Krankheitserreger sind weltweit verbreitet, mit einer Infektion ist jederzeit zu rechnen; häufig sind Erkrankungen in den Sommermonaten.

Auch andere Bakterienarten (z. B. Staphylokokken, bestimmte Colibakterien, Campylobacter, Yersinien) oder Viren (z. B. Rota-, Adeno-, Norwalkviren) können Durchfall, Erbrechen oder Bauchschmerzen verursachen.

Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis-A- oder -E-Viren behaftet sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich, da das Virus 1 - 2 Wochen  nach Infektion mit dem Stuhl ausgeschieden wird. Hauptsächlich Erwachsene erkranken an einer Gelbsucht mit Leberschwellung, Appetitlosigkeit und Abgeschlagenheit. Während das Hepatitis A-Virus auch bei uns zirkuliert, kommt das Hepatitis-E-Virus hauptsächlich in Asien, Afrika und Zentralamerika vor (importierte Infektion nach Fernreisen!). Beide Erkrankungen verlaufen ganz ähnlich; die Übertragungswege sind gleich.

Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen. Vor Reisen in südliche Länder sollten Sie unbedingt an eine Schutzimpfung denken und ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt darauf ansprechen.