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Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen
Kreise und kreisfreie Städte müssen gemäß § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGDG) sowie der Ausführungsverordnung zum ÖGDG kommunale Gesundheitskonferenzen einberufen und die Geschäftsführung übernehmen. Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein Gremium der Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten und dient der Verbesserung der Kommunikation und Koordination. Sie berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene, insbesondere Bedarfsabschätzung und Verfahrensfragen mit dem Ziel von Handlungsempfehlungen.
Ihre Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Mönchengladbach benannt, die Geschäftsstelle ist im Gesundheitsamt eingerichtet.
Notwendige Unterlagen
keine
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG
- Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - AV-ÖGDG
Gebühren
keine
Ansprechpartner/innen
Fax (0 21 61) 25 - 6609
Petra Scherer
Telefon (0 21 61) 25 - 6502
Zimmer 109
Frau Dr. Buhl
Stadtärztin
Telefon (0 21 61) 25 - 6514
Zimmer 111