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Fürsorge und Bekämpfung bei Tuberkulose

Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern und die Infektionskette zu unterbrechen. Beratung und Aufklärung sind ein wesentlicher Anteil unserer täglichen Arbeit.

Fax ( 021 61) 25 - 6556

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 9.00 Uhr -12.00 Uhr.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.

 

Annette Köllschen

Fachärztin für Lungenheilkunde

Telefon (0 21 61) 25 - 6524

Zimmer 035 (Eingang Klagenfurter Strasse) 

Dr. Sandra Deußen-Strathmann

Stadtärztin

Telefon (0 21 61) 25 - 6522

Zimmer 033 (Eingang Klagenfurter Strasse) 

Sabine Birker

Sachbearbeiterin

Telefon (0 21 61) 25 - 6521

Zimmer 034 (Eingang Klagenfurter Strasse)  

Bettina Jansen

Arzthelferin

Telefon (0 21 61) 25 - 6525

Zimmer 034 (Eingang Klagenfurter Strasse)  

Gerlinde Pongs

Arzthelferin

Telefon (0 21 61) 25 - 6552

Zimmer 032 (Eingang Klagenfurter Strasse)  

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

- Zugang barrierefrei -

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung

Aufgaben der Tuberkulosefürsorgestelle:

Tuberkulose ist eine durch Bakterien verursachte Erkrankung, die nach dem Infektionsschutz meldepflichtig ist. Ärzte und Labore sind deshalb verpflichtet, den Nachweis von Tuberkulosebakterien oder eine Tuberkuloseerkrankung dem Gesundheitsamt namentlich zu melden.

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Tuberkulosefürsorge begleiten und  unterstützen den gemeldeten Patient oder Patientin während und nach der Behandlung und überwachen den Therapieerfolg.

  • Sie ermitteln infektionsrelevante Kontaktpersonen des Erkrankten und führen Umgebungsuntersuchungen bei diesen durch, um angesteckte oder erkrankte Personen aus dem Umkreis des Erkrankten aufzuspüren und ggf. die Ansteckungsquelle zu finden.

  • Sie klären Zusammenhänge bei Ausbrüchen und Infektionsketten und erheben statistische Angaben zu den Tuberkuloseerkrankungen.

  • Sie führen Beratung und Information der Bevölkerung zu Tuberkuloseerkrankungen durch.

  • Ggf. führen sie  Untersuchungen zur Fallfindung möglicher Erkrankter z.B. in Risikogruppen durch (sog. aktive Fallfindung).

Gebühren

  • keine

Häufig gestellt Fragen und Antworten:

Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Tuberkulosebakterien (Mycobacterium tuberculosis complex) verursacht wird. Sie gehört weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten. In Deutschland ist die Tuberkulose selten geworden, aber auch hier sind jährlich über 5.000 Menschen betroffen.

Die Tuberkulose ist in der Regel gut heilbar, wenn sie richtig behandelt wird.

Eine Ansteckung erfolgt in Deutschland heute praktisch nur noch über die Luft von Mensch zu Mensch. Die Gefahr einer Ansteckung (Infektion) besteht nur bei Kontakt mit einer an ansteckender Lungentuberkulose erkrankten Person. Die Erkrankten geben beim Sprechen, Husten oder Niesen feinste Tröpfchen mit Tuberkulosebakterien in die Umgebungsluft ab. Werden sie von anderen Menschen eingeatmet, kann eine Infektion erfolgen.

Tuberkuloseerkrankungen gibt es seltener auch in Organen außerhalb der Lunge (z.B. Knochen, Lymphknoten etc.). Diese Formen der Tuberkulose sind i.d.R. nicht ansteckend.

Die Ansteckungsgefahr wächst mit der Dauer und der Intensität des Kontakts. Eine Ansteckung über andere Wege, etwa Gebrauchsgegenstände oder Geschirr, ist nahezu ausgeschlossen.

Wenn die Tuberkulosebakterien eingeatmet werden, können sie bei manchen Menschen in der Lunge eine Entzündungsreaktion hervorrufen. Das körpereigene Immunsystem umgibt die eingedrungenen Tuberkulosebakterien mit einem Wall von Zellen und kapselt sie ab, ohne dass eine Erkrankung entsteht. Man spricht von einer latenten tuberkulösen Infektion (LTBI). Diese Form ist nicht ansteckend.

Etwa zwei Monate nach der Infektion kann dieser Kontakt mit dem Immunsystem durch spezielle Haut- und Bluttests nachgewiesen werden.

Ob es nach einem Tuberkulosekontakt zu einer Erkrankung kommt, hängt davon ab, wie gut es unseren Abwehrwehrkräften gelingt, die eingedrungenen Bakterien zu bekämpfen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Personen mit Immunschwäche.

 

Allgemein gilt:

Etwa 90 % der Menschen bleiben gesund, obwohl sie sich angesteckt haben.

Weniger als 10 % der Infizierten erkranken im Laufe ihres Lebens an Tuberkulose.

Das Risiko hierfür ist in den ersten zwei Jahren am höchsten.

Um festzustellen, ob jemand mit Tuberkulosebakterien Kontakt hatte oder sich angesteckt hat, stehen zwei Testverfahren zur Verfügung.

  • Tuberkulin-Hauttest (THT)
    Dieser Test wird meist nur noch bei Kindern durchgeführt. Es wird Tuberkulin in die Haut des Unterarms gespritzt. Bildet sich nach 2-3 Tagen an der Teststelle eine tastbare Verhärtung in einer bestimmten Größe, wird der Test als positiv gewertet. Der Test muss unbedingt von erfahrenem Fachpersonal abgelesen werden.

  • Bluttest – Interferon-Gamma Release Assay (IGRA-Test)
    Dieser Test ist spezifischer als der Tuberkulin-Hauttest. Er gehört zum Standardverfahren und wird in Verbindung mit einer Risikobewertung und anderen medizinisch-diagnostischen Verfahren eingesetzt.

     

    Sollte eines der beiden Testverfahren ein „positives“ Ergebnis zeigen, heißt es noch nicht, dass eine Erkrankung vorliegt oder die Person gar ansteckend wäre. Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose sollte jedoch in diesem Fall sorgfältig mit weiteren Untersuchungen (i.d.R. ein Röntgenbild der Lunge) ausgeschlossen werden.

Bei einer latenten Tuberkuloseinfektion kann in bestimmten Fällen durch eine präventive Therapie mit dafür bestimmten Antibiotika, das Risiko zu erkranken, minimiert werden. Dies wird individuell durch den behandelnden Arzt entschieden.

 

Bei Kleinkindern wird dies i.d.R. auch ohne Nachweis einer latenten Tuberkuloseinfektion (d.h. auch bei einem negativen Test) schon vor Ablauf der Inkubationszeit durchgeführt, um eine Infektion zu verhindern. Dies wird in der Regel durch  den Kinderarzt durchgeführt (Tuberkuloseprophylaxe).

Häufig verspürt der oder die Kranke wegen des schleichenden Beginns keine oder nur uncharakteristische Beschwerden, die auch bei anderen Erkrankungen auftreten können.

Beschwerden sind z.B.:

  • Husten, manchmal mit Blutbeimengungen

  • Krankheitsgefühl, Leistungsschwäche

  • Gewichtsabnahme

  • Fieber

  • Nachtschweiß

  • Schmerzen oder Stechen im Brustkorb

  • Atembeschwerden

  • Knoten (Lymphknotenschwellung) z.B. an Hals

    Nicht alle Tuberkulosekranken fühlen sich krank.

Der Erkrankte erhält in der Regel 4 verschiedene Antibiotika für 2 Monate und nachfolgend 2 verschiedene Antibiotika für weitere 4 Monate, so dass die medikamentöse Therapie insgesamt 6 Monate durchgeführt wird.

Währenddessen sind einige Untersuchungen zur Überwachung i.d.R. erforderlich:

  • Regelmäßige Blutabnahmen

  • Regelmäßige augenärztliche Untersuchungen

  • Ggf. regelmäßige Untersuchungen des Sputums

  • Regelmäßige Untersuchungen beim Gesundheitsamt (Urintest, Medikamentenüberprüfung)

  • Regelmäßige Röntgenuntersuchungen

Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern und die Infektionskette zu unterbrechen. Beratung und Aufklärung sind ein wesentlicher Anteil unserer täglichen Arbeit.

Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.

Wir  unterstützen die Erkrankten zur Sicherung des Behandlungserfolges.

Verantwortlich für die Behandlung des Erkrankten ist allerdings der betreuende niedergelassen Arzt  oder das Krankenhaus.

 

Das Gesundheitsamt ermittelt die Personen, mit denen der/die Erkrankte sehr engen Kontakt über einen längeren Zeitraum hatte.

Wir informieren und laden diese Personen zur Untersuchung in das Gesundheitsamt ein. Diese Tätigkeit nennt man Umgebungsuntersuchung, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind.

Bei der Umgebungsuntersuchung wird i.d.R. zu bestimmten Zeitpunkten abhängig vom Zeitpunkt und Intensität des Kontaktes ein Bluttest und/oder ein Röntgenbild durchgeführt.

Die Zeit zwischen einer Infektion und der Entwicklung einer Krankheit kann sehr lang sein. Deshalb genügt eine einmalige Untersuchung oft nicht und es sind Nachuntersuchungen notwendig. Ein Arzt des Gesundheitsamts legt die Zahl und den Abstand der Untersuchungen nach individuellen Umständen und aktuellen Richtlinien fest.