Wohnungsvermittlung
Vermittelt werden Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Nach Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) können auf Wunsch Vermittlungsvorschläge aus dem Sozialwohnungsbestand durch die Wohnungsvermittlung erfolgen. Die Vermittlung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.
Notwendige Unterlagen
Für die Vermittlung einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines notwendig.
Gebühren - Keine
Formulare & Broschüren
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Wohnungsvermittlung
Wohnungsgesellschaften in Mönchengladbach
Fax: 02161 25-3669