Hilfen für obdachlose Menschen / Menschen mit Wohnungsproblemen

Vermeidung oder Beseitigung von Obdachlosigkeit sowie vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft

Der Fachbereich Soziales und Wohnen hat die Aufgabe, Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Hierzu stehen präventive Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft im Vordergrund.

Ein Vermieter kann auf Grund von Mietschulden kündigen und ggf. Räumungsklage einreichen. In diesem Fall kann der Fachbereich Soziales und Wohnen Hilfen anbieten.

Die Mietschuldnerberatung umfasst:

- Beratung und

- Hilfen zur Verhinderung von Wohnungsverlust oder von Obdachlosigkeit

Im Bereich der Wohnungslosenhilfe sind in Mönchengladbach auch  verschiedene Träger mit unterschiedlichen Hilfsangeboten tätig.

Telefonische Erreichbarkeit:

montags und mittwochs: 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Notwendige Unterlagen

- bei Mietschulden                  

  • Personalauweis,Mietvertrag,                                                 

  • Kündigungsschreiben des Vermieters,

  • Mietrückstandsaufstellung des Vermieters,

  • evtl. Klageschrift / Gerichtsurteil bzw. Räumungsmitteilung,

  • aktuelle Einkommens-/Vermögensnachweise

Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.

Rechtliche Grundlagen

- bei Mietschuldnerberatung:

  § 36 SGB XII

- bei Obdachlosenhilfe:

  Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein Westfalen (OBG  NW)

 

Gebühren

Bei Mietschuldnerberatung:

  • Keine

Bei Obdachlosigkeit:

  • Keine

Adresse

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161 25-3629

Dateien zum Download

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  •  Wohnungsvermittlung Hilfen für obdachlose Menschen / Menschen mit Wohnungsproblemen