Herr Elsenbruch
Zimmer 120
Tel.: 02161/25-3666
Herr Stecker
Zimmer 119
Tel.: 02161/25-3667
Herr Markatatos
Zimmer 112
Tel. : 02161/25-3687
Vermeidung oder Beseitigung von Obdachlosigkeit sowie vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft
Der Fachbereich Soziales und Wohnen hat die Aufgabe, Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Hierzu stehen präventive Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft im Vordergrund.
Ein Vermieter kann auf Grund von Mietschulden kündigen und ggf. Räumungsklage einreichen. In diesem Fall kann der Fachbereich Soziales und Wohnen Hilfen anbieten.
Die Mietschuldnerberatung umfasst:
- Beratung und
- Hilfen zur Verhinderung von Wohnungsverlust oder von Obdachlosigkeit
Im Bereich der Wohnungslosenhilfe sind in Mönchengladbach auch verschiedene Träger mit unterschiedlichen Hilfsangeboten tätig.
Telefonische Erreichbarkeit:
montags und mittwochs: 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
- bei Mietschulden
Personalauweis,Mietvertrag,
Kündigungsschreiben des Vermieters,
Mietrückstandsaufstellung des Vermieters,
evtl. Klageschrift / Gerichtsurteil bzw. Räumungsmitteilung,
aktuelle Einkommens-/Vermögensnachweise
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
- bei Mietschuldnerberatung:
§ 36 SGB XII
- bei Obdachlosenhilfe:
Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein Westfalen (OBG NW)
Bei Mietschuldnerberatung:
Bei Obdachlosigkeit:
Unterkünfte, Beratung, Ambulante Suchtberatung Tagesangebote, Streetwork, Ehrenamt
Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Fax: 02161/ 253629