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Kommunales Mobilitätsmanagement

Mobilitätssatzung der Stadt Mönchengladbach

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Durch die Mobilitätssatzung soll nicht nur die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen geregelt werden, sie fördert zudem eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität. 

Mit der Novelle der Landesbauordnung haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun die Möglichkeit, eigene Regelungen zur Herstellungspflicht von Stellplätzen für Rad und Auto zu entwickeln und diese in einer Satzung festzusetzen. Auf diesen Weg hat sich die Stadt Mönchengladbach gemacht und am 01.01.2020 soll die Mobilitätssatzung in Kraft treten. 

Sie regelt: 

  • Herstellungspflicht für Stellplätze
  • Anzahl von Stellplätzen für Rad und Kfz
  • Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen

Sie verfolgt neben der Regelung der Herstellungspflicht das Ziel, Reduzierungen der Kfz-Stellplätze zu ermöglichen, umso Investitionen insbesondere in den Innenstädten zu erleichtern und aktiv eine nachhaltige Mobilität zu fördern.  

Die Mobilitätssatzung wird derzeit evaluiert. Aufgrund von Unverhältnismäßigkeiten bei der Anzahl der herzustellenden Parkplätze unter Beachtung der BGF, darf mit der Wohnfläche anstelle der BGF gerechnet werden.

Die Mobilitätssatzung gilt im gesamten Stadtgebiet. Sie gliedert das Gebiet in drei Zonen mit unterschiedlichen Reduzierungsmöglichkeiten für Kfz-Stellplätze. 

Die Satzung regelt auch Sonderfälle, wie die Vorlage eines Mobilitätskonzeptes oder die Einzelfallbetrachtung bei besonderen Vorhaben und enthält darüber hinaus Regelungen zur Ablöse von Stellplätzen. 

Die Zahl notwendiger Stellplätze (Stellplatzflicht) richtet sich nach der sog. Richtzahlenliste (Anlage 1 der Mobilitätssatzung). Reduzierungen von der Stellplatzpflicht für Kfz-Stellplätze sind möglich und erfolgen nach folgender Maßgabe:

1. LAGE-BONUS

Die Satzung gliedert das Stadtgebiet in drei Zonen (vgl. Abbildung rechts). Jede Zone hat einen unterschiedlich hohen LAGE-BONUS, der bei Vorhabengrundstücken in der jeweiligen Zone automatisch folgende Reduzierung der Stellplatzpflicht vorsieht:

INNERSTÄDTICHER BEREICH (ZONE I)      = 10 % Reduzierung

ÜBERGANGSBEREICH (ZONE II)                 = 5 % Reduzierung

ÜBRIGER BEREICH (ZONE III)                      = kein LAGE-BONUS

2. ÖPNV-BONUS

Zusätzlich ist die Anrechnung eines ÖPNV-BONUS möglich. Liegt das Grundstück des Vorhabens im 300 m Radius einer Bushaltestelle, die montags bis freitags mindestens in einem 20 Minuten-Takt bedient wird, ist in ZONE I eine Reduzierung der Stellplatzpflicht um weitere 10 %, in den ZONEN II und III um weitere 5 % möglich. Der Nachweis ist durch den Bauherren mittels eines prüfbaren Katasterplans zu führen.

3. SPNV-BONUS

Zudem kann ein SPNV-BONUS zugrunde gelegt werden. Seine Höhe richtet sich nach der Lage des Vorhabengrundstücks zum nächstgelegenen Bahnhof. Je nach Entfernung ist so eine weitere Reduzierung um 5 oder 10 % möglich.  Hierfür muss ebenfalls ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Näheres dazu regelt die Satzung.

Mehrfamilienhaus mit 1.000 m² Wohnfläche (WF) in Zone I: 

I. Ermittlung der Stellplatzpflicht gem.  Richtzahlenliste (Anlage 1 der Mobilitätssatzung):

Gemäß Anlage 1 der Satzung sind für MFH je 100 m² WF 1,2 Kfz-Stellplätze und 3 Abstellplätze für Fahrräder herzustellen. Bei 1.000 m² WF sind demnach 12 Kfz-Stellplätze und 30 Abstellplätze für Fahrräder erforderlich.

II. Automatische Anwendung des Lage-Bonus (Zone I, II oder III):

Das MFH liegt gemäß Anlage 2 in Zone I. Daraus folgt eine automatische Reduzierung der nach Schritt 1 erforderlichen Kfz-Stellplätze um 10 %.

III. Prüfung der Anwendung des ÖPNV-Bonus:

Eine Bushaltestelle mit ausreichender Taktung befindet sich in maximal 300 m Entfernung zum MFH. Damit ist auf Antrag eine weitere Reduzierung der Kfz-Stellplätze um 10 % möglich.

IV. Prüfung der Anwendung des SPNV-Bonus:

Ein Bahnhof befindet sich in ausreichender Nähe zum MFH. Das bedeutet, es ist auf Antrag eine weitere Reduzierung der Kfz-Stellplätze um 10 % möglich.

Rechenweg:

Eine Reduzierung der nach Anlage 1 herzustellenden 12 Kfz-Stellplätze ist um insgesamt 30 % (10 % Lage-Bonus, 10 % ÖPNV-Bonus und 10 % SPNV-Bonus) möglich:

30 % von 12 Kfz-Stellplätzen = 3,6 Kfz-Stellplätze

12 Kfz-Stellplätze minus 3,6 Kfz-Stellplätze = 8,4 Kfz-Stellplätze (gerundet auf 9)

Ergebnis:
Es sind bei o. g. MFH, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Wohneinheiten, 9 Kfz-Stellplätze und 30 Abstellplätze für Fahrräder erforderlich.

Die Mobilitätssatzung (inkl. Anlagen) der Stadt Mönchengladbach finden Sie hier.

Weiterhin finden Sie hier die Beratungsvorlage BV 4174/IX mit dem Begründungstext zur Satzung. Eine Präsentation mit einem Rechenbeispiel und Hinweisen zur Anwendung der Mobilitätssatzung finden Sie hier.

Weitere Infos finden Sie zudem auf der Seite des Fachbereichs 63

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an

Bauordnung_und_Denkmalschutz@moenchengladbach.de 

Karten im städtischen GIS-Portal für den

> Lage Bonus

> ÖPNV Bonus

> SPNV Bonus

ermöglichen Ihnen das Auffinden des Grundstücks und dessen Zuordnung zu den entsprechenden Bereichen.

Standort

Rathaus Rheydt Eingang G
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Zimmer 4032
Fax: (02161) 25 - 8019

 Zugang behindertengerecht

Nach Vereinbarung

Handlungsleitfaden Fahrradparken

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) möchte mit ihrer neuen Broschüre „Hinweise für Architekten und Bauherren zum Abstellen von Fahrrädern“ Tipps und Anregungen anbieten, worauf beim Thema „Fahrradabstellanlagen“ geachtet werden soll.

Bei der Planung von Wohnflächen sollten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mitgedacht, um Radverkehr zu fördern und proaktiv zu gestalten. Aus diesem Grund wendet sich die Servicebroschüre an Bauherren und Architekten gleichermaßen. Sie zeigt die vielfältigen Möglichkeiten auf und soll helfen, die für das Vorhaben optimale Lösung zu finden. Es ist kosteneffektiver schon in der Planungsphase gute Fahrradabstellmöglichkeiten zu berücksichtigen, aber auch für Nachrüstung an Bestandsgebäuden hält die Broschüre eine Reihe von Vorschlägen bereit.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Sie bietet Informationen zu den verschiedenen Themen:

  • Warum brauche ich eine gute Fahrradabstellanlage?
  • Paramater für die Planung
  • Informationen zu Möglichkeiten für Abstellorte
  • Rechtliche Aspekte und Pflichten
  • Fördermöglichkeiten
  • Weitere Hinweise wie Berücksichtigung der Elektromobilität, der Sicherheit, der Erreichbarkeit u.a.