Durch die Mobilitätssatzung soll nicht nur die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen geregelt werden, sie fördert zudem eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität.
Mit der Novelle der Landesbauordnung haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun die Möglichkeit, eigene Regelungen zur Herstellungspflicht von Stellplätzen für Rad und Auto zu entwickeln und diese in einer Satzung festzusetzen. Auf diesen Weg hat sich die Stadt Mönchengladbach gemacht und am 01.01.2020 soll die Mobilitätssatzung in Kraft treten.
Sie regelt:
- Herstellungspflicht für Stellplätze
- Anzahl von Stellplätzen für Rad und Kfz
- Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen
Sie verfolgt neben der Regelung der Herstellungspflicht das Ziel, Reduzierungen der Kfz-Stellplätze zu ermöglichen, umso Investitionen insbesondere in den Innenstädten zu erleichtern und aktiv eine nachhaltige Mobilität zu fördern.
Die Mobilitätssatzung wird derzeit evaluiert. Aufgrund von Unverhältnismäßigkeiten bei der Anzahl der herzustellenden Parkplätze unter Beachtung der BGF, darf mit der Wohnfläche anstelle der BGF gerechnet werden.