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KFZ- und Fahrradabstellplätze Mobilitätssatzung

Die Anzahl der erforderlichen Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätze richtet sich nach den Bestimmungen der Mobilitätssatzung der Stadt Mönchengladbach

Nachstehende Verweise (bitte auf die rot unterlegten Begriffe klicken) unterstützen Sie bei deren Ermittlung.

Mobilitätssatzung der Stadt Mönchengladbach

Eine Reduzierung der Verpflichtung zur Herstellung der Kraftfahrzeugstellplätze ist aufgrund der Lage, Nähe zum ÖPNV und SPNV möglich.

Karten im städtischen GIS-Portal für den

> Lage Bonus

> ÖPNV Bonus

> SPNV Bonus

ermöglichen Ihnen das Auffinden des Grundstücks und dessen Zuordnung zu den entsprechenden Bereichen.

Für den ÖPNV Bonus muss die umliegende Bushaltestelle montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr mindestens im 20-Minutentakt bedient werden.

Die Fahrplanauskunft des VRR erleichtert Ihnen das Auffinden der Taktung der gesuchten Haltestellen.

Bitte beachten Sie, dass der ÖPNV und SPNV Bonus nur auf Antrag, unter Vorlage entsprechender Nachweise (Karte mit Radius zur Haltestelle, Nachweis der Taktung) berücksichtigt werden kann.

Sollten die Stellplätze nicht auf dem Grundstück selbst oder durch Baulast gesichert werden können, kann auf Antrag die Ablösung der Stellplätze geprüft werden.