Seit dem 18. April 2017 veröffentlicht die Bundesnetzagentur die im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Sie haben Ihre öffentlich zugängliche Ladesäule noch nicht angezeigt und möchten Ihrer Anzeigeverpflichtung nach § 5 LSV nachkommen oder auch auf dieser Karte verzeichnet werden? Dann nutzen Sie bitte das Formular der Bundesnetzagentur:
Sie wollen für Ihr Elektro-Auto selbst eine Ladestation einrichten? Auf Ihrem eigenen Grundstück kein Problem, behilflich ist Ihnen zum Beispiel der lokale Stromnetzversorger NEW - im öffentlichen Straßenraum ist es allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich, eine Ladesäule zur exklusiven Nutzung für Sie persönlich einzurichten. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die öffentliche Ladeinfrastruktur.