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Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63)

Grundsteuerreform

Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung des Landes NRW.

Auskünfte über die dazu erforderlichen Daten kann der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz nicht erteilen.

Für Feststellung des Baujahres und der Wohnfläche können aus der Gebäudeakten gebührenpflichtig Unterlagen wie die Baugenehmehmigung, Fertigstellungsmitteilung oder Wohnflächenberechnung angefordert werden.
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise.

 

 

 

Hier finden Sie Ihre Ansprechperson im Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz für einfache Genehmigungsverfahren.

Fachbereichsleitung:

Frau ten Busch
Raum 3001

Sekretariat:

Frau Weinands
Raum 3002
Tel. 02161-25 8771
Fax. 02161-25 8849

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