Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit nach § 49 Abs. 1 BauO NRW 2018 – Checkliste und Erklärung (Wohngebäude)

 

Der § 49 Abs. 1 BauO NRW 2018 stellt erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5. Die Anforderungen, die sich aus der Landesbauordnung und der VV TB in Verbindung mit DIN 18040-2 ergeben, wurden durch den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Mönchengladbach in einer Checkliste zusammengefasst.

Die Checkliste, zusammen mit der Erklärung zur Barrierefreiheit, soll den Entwurfsverfassern / -innen eine Arbeitshilfe zur Erstellung des erforderlichen Nachweises der Barrierefreiheit für Wohngebäude bieten.

Diese Checkliste und die Erklärung können als ergänzende Bauvorlage zum Bauantrag genutzt und eingereicht werden.

 

Die Checkliste zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Die Erklärung für Wohngebäude finden Sie hier.

 

Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde die Broschüre "Wohnungen fürs Leben - barrierefrei Bauen in NRW" herausgegeben. Diese kann unter der Nummer W-227 auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden.