Denkmalschutz

Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde

Erfüllt ein Objekt die Voraussetzungen als Denkmal, so wird es in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach eingetragen. Die Prüfung, welche Objekte denkmalwert sind, erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und kann von Amts wegen erfolgen, auf Antrag des Eigentümers oder auf Antrag des Landschaftsverbandes.
Umgekehrt werden alle Objekte, bei denen die Denkmaleigenschaft nicht länger gegeben ist, aus der Denkmalliste gelöscht.
Die Fortschreibung und Pflege der Denkmalliste obliegt der Unteren Denkmalbehörde.

Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Denkmäler. Wer Bau- oder Bodendenkmäler beseitigen, verändern oder einer anderen Nutzung zuführen will, benötigt die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Auch Veränderungen in der näheren Umgebung eines Denkmales bedürfen, unabhängig von einem Baugenehmigungsverfahren, einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Die Stadt Mönchengladbach und das Land NRW im Rahmen der Fachbezogenen Pauschale stellen für das Jahr 2026 Fördermittel für den Denkmalschutz zur Verfügung.
Gefördert werden - wie in den Vorjahren - insbesondere Maßnahmen, die dem Erhalt der Denkmalsubstanz dienen.
Entsprechende Anträge können bis zum 31.08.2026 unter denkmalschutz@moenchengladbach.de gestellt werden.
Es wird daraufhin gewiesen, dass mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung begonnen sein darf und diese bis spätestens 31.10.2026 abgeschlossen sein muss.


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) schreiben den Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege 2026 in Nordrhein-Westfalen und Bremen aus.
Ausgezeichnet werden zum einen die privaten Denkmaleigentümer, die gemeinsam mit qualifizierten Handwerksbetrieben bei der Erhaltung ihrer Denkmale Vorbildliches geleistet haben, zum anderen die ausführenden Betriebe für ihre an den historischen Bauten erbrachten Leistungen.
Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular können heruntergeladen werden unter www.denkmalschutz.de/bundespreis oder unter www.denkmalschutz.de/presse/pressemeldungen.html auf der Homepage der DSD in der Rubrik „Presse“. Vorschläge und Bewerbungen aus Nordrhein-Westfalen werden von Handwerksbetrieben, Architekten, Denkmalpflegern sowie den privaten Bauherren bis zum 26. April2026 an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin, bundespreis@zdh.de, erbeten.


Zusätzlich stellt die Untere Denkmalbehörde Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen aus.

Auch das Denkmalschutzgesetz NW enthält Bußgeldvorschriften. Erhält die Untere Denkmalbehörde Kenntnis von einem ordnungswidrigen Handeln, so kann sie einen Bußgeldbescheid erlassen. Kommt die Eigentümerschaft den Verpflichtungen nach dem Denkmalschutzgesetz NW nicht nach, so kann die Behörde ebenfalls notwendige Anordnungen treffen, um den Erhalt eines Denkmales sicherzustellen.

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Beratung von Bauwilligen, Architekt*innen, Eigentümer*innen, Handwerker*innen u.a. in allen denkmalpflegerischen Fragen. Ebenso die Begutachtung und Festlegung der denkmalpflegerischen Anforderungen im Rahmen von Bauanträgen.

Untere Denkmalbehörde für den Bereich der Stadt Mönchengladbach ist die Abteilung 63.40 des Fachbereiches Bauordnung und Denkmalschutz.

  • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordung (AVerwGebO NRW)

    Gebühren: Anfallende Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW und sind individuell unterschiedlich. 

    Ansprechpersonen

    Stadtbezirke Nord/Ost
    Frau Nickenig
    Raum 3004
    Tel. 02161-25 8905

    Stadtbezirke West/Süd
    Frau Ossé
    Raum 3004
    Tel. 02161-25 8953

    Verwaltungsverfahren
    Herr Mooßen
    Raum 3005
    Tel. 02161-25 8903


    Hier finden Sie uns

    Fahrplanauskunft

    Adresse

    Rathaus Rheydt
    Eingang G, 3. Etage
    Markt 9
    41236 Mönchengladbach


    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Zugang barrierefrei

     

    Abteilungsleitung

    N.N.
    Raum 3017

    Termine nach Vereinbarung 

    Tag des offenen Denkmals

    Zum Tag des offenen Denkmals veröffentlichen wir jedes Jahr Themenrundgänge.
    Diese Broschüren können Sie auf den folgenden Seiten online einsehen oder auch herunterladen.