Das kulturelle Leben der Stadt Mönchengladbach wird von städtischen ebenso wie freien Institutionen und Einzelpersonen getragen und geprägt. Kunst aller Sparten, die in der Stadt entsteht und geschaffen wird, kommt als Motor für eine kreative und atmosphärische Entwicklung Mönchengladbachs eine hervorragende Bedeutung zu. Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die einen substantiellen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Mönchengladbach leisten, stellt der Rat der Stadt darum jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese teilen sich auf in eine Projektförderung und eine Strukturförderung. Einen Überblick über bisher geförderte Projekte finden Sie im Projektarchiv.
Readspeaker
Freie Kulturförderung der Stadt Mönchengladbach

Eines von über 50 Kulturprojekten, die 2022 für die Förderung ausgewählt wurden: „In einem anderen Licht“ von Danceroom Mönchengladbach, Lokalmanege und der Soul Dance Community
Projektförderung
Anträge für 2024 sind bis zum 31.10.2023 einzureichen!
Für das Jahr 2024 stehen erneut 162.500 € zur Förderung von Projekten der Freien Kulturszene zur Verfügung. Die Frist für die erste Ausschreibung ist 31. Oktober 2023. Final entschieden wird über diese Projekte voraussichtlich Anfang Februar 2024. Anträge bis 2.999 € werden von der Kulturverwaltung und ab 3.000 € vom Kulturausschuss beschieden.
Bitte beachten Sie außerdem unbedingt die Richtlinien (PDF) und Nebenbestimmungen (PDF) der Förderung nicht-städtischer Kulturarbeit, vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Bei Interesse
- Füllen Sie bitte den digitalen Antrag auf Förderung nicht-städtischer Kulturarbeit aus, dies wird nach Bestätigung digital an das Kulturbüro übermittelt.
(Ansichts-PDF des Förderantrages – rein zur Vorbereitung)
- Senden Sie uns zusätzlich das ausgefüllte Dokument postalisch mit Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten in einfacher gedruckter Ausführung an:
Stadt Mönchengladbach
Dezernat IV – Kulturbüro
Albertusstr. 17
41061 Mönchengladbach
Der Verwendungsnachweis ist online auszufüllen und spätestens bis zwei Monate nach Abschluss des Projekts vorzulegen.
(Ansichts-PDF des Verwendungsnachweises – rein zur Vorbereitung)
Ein fehlender oder nicht korrekter Nachweis der Projektkosten kann dazu führen, dass die Fördermittel vollständig zurückgefordert werden und für spätere Projekte keine weiteren städtischen Zuwendungen erfolgen.
Teil des Verwendungsnachweises ist ein Sachbericht, in dem der Zuwendungsempfänger bzw. die -empfängerin die Ziele und Ergebnisse seiner bzw. ihrer künstlerischen Arbeit, deren Resonanz und die Zusammenarbeit mit anderen freien und institutionalisierten Kultureinrichtungen beschreibt. Weiterer Baustein ist ein Finanzbericht. Zusätzlich sind Kopien der Belege beizufügen.
Im Online-Formular ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.
Sie interessieren sich für unsere Projektförderung und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
- Agnes Jaraczewski
Visuelle Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Crossover
- Birte Wehmeier
Musik, Kulturelle Bildung
Strukturförderung
Bis zum 31.10.2023 können formlos Anträge für eine Strukturförderung in 2024 gestellt werden.
Wichtig ist, dass diese eine ausführliche Einrichtungsbeschreibung angelehnt an die Förderinhalte, eine Beschreibung des Förderbedarfs sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Für die Erstellung des Finanzplans ist unsere Mustertabelle (Excel/PDF) zu nutzen.
Bitte beachten Sie die Richtlinien (PDF) und Nebenbestimmungen (PDF) der Strukturförderung, vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Bei konkretem Interesse an einer Förderung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kulturbüro auf (02161 25-53612 oder kulturbuero@moenchengladbach.de) und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.