Das kulturelle Leben der Stadt Mönchengladbach wird von städtischen ebenso wie freien Institutionen und Einzelpersonen getragen und geprägt. Kunst aller Sparten, die in der Stadt entsteht und geschaffen wird, kommt als Motor für eine kreative und atmosphärische Entwicklung Mönchengladbachs eine besondere Bedeutung zu. Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die einen substantiellen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Mönchengladbach leisten, stellt der Rat der Stadt darum jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese teilen sich auf in eine Projektförderung und eine Strukturförderung. Einen Überblick über bisher geförderte Projekte finden Sie im Projektarchiv.
Freie Kulturförderung der Stadt Mönchengladbach

Projekt 2024: Joscha Bender - Drawing Things Together, ©Samuel Solazzo
Projektförderung
Anträge für 2026 konnten bis zum 31.10.2025 eingereicht werden!
Sie möchten ein kulturelles Projekt in Mönchengladbach realisieren und benötigen finanzielle Unterstützung? Die Stadt fördert kreative und kulturelle Aktivitäten von Initiativen und Personen.
Für das Jahr 2026 stehen erneut voraussichtlich 173.500 € zur Förderung von Projekten der Freien Kulturszene zur Verfügung. Die Frist für die Ausschreibung war der 31. Oktober 2025. Final entschieden wird über diese Projekte voraussichtlich im Februar 2026. Anträge bis 2.999 € werden von der Kulturverwaltung und ab 3.000 € vom Kulturausschuss beschieden.
Bitte beachten Sie bei Interesse an einer Förderung unbedingt die Richtlinien (PDF) der Förderung nicht-städtischer Kulturarbeit, vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Die Antragsstellung erfolgt über den Online-Service des Serviceportals der Stadt Mönchengladbach.
Spätestens zwei Monate nach Projektabschluss ist digital über das Service-Portal der Stadt Mönchengladbach ein Verwendungsnachweis einzureichen. Ausweisen können sich die geförderten Personen medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift. Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend.
Der Verwendungsnachweis besteht insbesondere aus
- einem Sachbericht, der die Ziele und Ergebnisse beschreibt,
- einem Finanzbericht mit Scans oder Fotos der Belege und
- einer Bestätigung, dass die Ausgaben notwendig und sparsam waren.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten die Fördermittelempfänger*innen eine schriftliche Rückmeldung.
Reduzieren sich nach der Bewilligung die Gesamtausgaben des Projekts bzw. erhöhen sich die Einnahmen, so reduziert sich auch die Förderung (vgl. 3. Förderformen und -voraussetzungen) und führt zu einer Rückforderung entsprechender Beträge. Fehlende oder nicht korrekte Nachweise können ebenfalls zur Rückforderung der Fördermittel und zum Ausschluss von zukünftigen Förderungen führen.
Zur besseren Veranschaulichung haben wir einen Muster-Verwendungsnachweis erstellt. Dieser ist hier verlinkt.
Sie interessieren sich für unsere Projektförderung und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
- Agnes Jaraczewski
Visuelle Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Crossover
- Birte Wehmeier
Musik, Kulturelle Bildung
Strukturförderung
Anträge für eine Strukturförderung in 2026 konnten bis zum 31.10.2025 gestellt werden!
Die Stadt Mönchengladbach unterstützt nicht-städtische kulturelle Orte mit einem künstlerisch-kulturellen Schwerpunkt in Mönchengladbach mit einer Förderung z.B. für Betriebs-, Instandhaltungs- und Personalkosten.
Damit sind Einrichtungen gemeint, die in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Film oder interdisziplinären Formaten aktiv sind. Sie müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein und externen Interessierten offenstehen.
Wichtig ist, dass die Antragsstellung eine ausführliche Einrichtungsbeschreibung angelehnt an die Förderinhalte, eine Beschreibung des Förderbedarfs sowie einen Finanzierungsplan enthält.
Bitte beachten Sie bei Interesse an einer Förderung unbedingt die Richtlinien (PDF), vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Die Antragsstellung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Mönchengladbach.
Bei konkretem Interesse an einer Förderung nehmen Sie bitte vor Antragsstellung Kontakt mit dem Kulturbüro auf (02161 25-53612 oder kulturbuero@moenchengladbach.de) und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Spätestens zwei Monate nach Jahresabschluss ist digital über das Service-Portal der Stadt Mönchengladbach ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Ausweisen können sich die geförderten Personen medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift. Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend.
Der Verwendungsnachweis besteht insbesondere aus
- einem Sachbericht, der die Ziele und Ergebnisse beschreibt,
- einem Finanzbericht mit Scans oder Fotos der Belege und
- einer Bestätigung, dass die Ausgaben notwendig und sparsam waren.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten die Fördermittelempfänger*innen eine schriftliche Rückmeldung.
Reduzieren sich nach der Bewilligung die Gesamtausgaben bzw. erhöhen sich die Einnahmen, so reduziert sich auch die Förderung (vgl. 3. Förderformen und -voraussetzungen) und führt zu einer Rückforderung entsprechender Beträge. Fehlende oder nicht korrekte Nachweise können ebenfalls zur Rückforderung der Fördermittel und zum Ausschluss von zukünftigen Förderungen führen.
Zur besseren Veranschaulichung haben wir einen Muster-Verwendungsnachweis erstellt. Dieser ist hier verlinkt.








