Das kulturelle Leben der Stadt Mönchengladbach wird von städtischen ebenso wie freien Institutionen und Einzelpersonen getragen und geprägt. Kunst aller Sparten, die in der Stadt entsteht und geschaffen wird, kommt als Motor für eine kreative und atmosphärische Entwicklung Mönchengladbachs eine besondere Bedeutung zu. Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die einen substantiellen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Mönchengladbach leisten, stellt der Rat der Stadt darum jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese teilen sich auf in eine Projektförderung und eine Strukturförderung. Einen Überblick über bisher geförderte Projekte finden Sie im Projektarchiv.
Freie Kulturförderung der Stadt Mönchengladbach
Projektförderung
Bis zum 31.10.2024 können Anträge für eine Projektförderung in 2025 gestellt werden.
Sie möchten ein kulturelles Projekt in Mönchengladbach realisieren und benötigen finanzielle Unterstützung? Die Stadt Mönchengladbach fördert kreative und kulturelle Aktivitäten von Initiativen und Personen.
Für das Jahr 2025 stehen erneut voraussichtlich 173.500 € zur Förderung von Projekten der Freien Kulturszene zur Verfügung. Die Frist für die erste Ausschreibung ist 31. Oktober 2024. Final entschieden wird über diese Projekte voraussichtlich Anfang Februar 2025. Anträge bis 2.999 € werden von der Kulturverwaltung und ab 3.000 € vom Kulturausschuss beschieden.
Bitte beachten Sie bei Interesse an einer Förderung unbedingt die Richtlinien (PDF) und Nebenbestimmungen (PDF) der Förderung nicht-städtischer Kulturarbeit, vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Die Antragsstellung erfolgt über den Online-Service des Serviceportals der Stadt Mönchengladbach.
Der Verwendungsnachweis ist online auszufüllen und spätestens bis zwei Monate nach Abschluss des Projekts vorzulegen.
(Ansichts-PDF des Verwendungsnachweises – rein zur Vorbereitung)
Ein fehlender oder nicht korrekter Nachweis der Projektkosten kann dazu führen, dass die Fördermittel vollständig zurückgefordert werden und für spätere Projekte keine weiteren städtischen Zuwendungen erfolgen.
Teil des Verwendungsnachweises ist ein Sachbericht, in dem der Zuwendungsempfänger bzw. die -empfängerin die Ziele und Ergebnisse seiner bzw. ihrer künstlerischen Arbeit, deren Resonanz und die Zusammenarbeit mit anderen freien und institutionalisierten Kultureinrichtungen beschreibt. Weiterer Baustein ist ein Finanzbericht. Zusätzlich sind Kopien der Belege beizufügen.
Im Online-Formular ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.
Sie interessieren sich für unsere Projektförderung und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
- Agnes Jaraczewski
Visuelle Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Crossover
- Birte Wehmeier
Musik, Kulturelle Bildung
Strukturförderung
Bis zum 31.10.2024 können Anträge für eine Strukturförderung in 2025 gestellt werden.
Sie möchten ein kulturelles Projekt in Mönchengladbach realisieren und benötigen finanzielle Unterstützung? Die Stadt fördert kreative und kulturelle Aktivitäten von Initiativen und Personen. Dabei werden bei der Kulturarbeit zum einen Projekte und zum anderen nicht-städtische Kulturorte unterstützt. Die Unterstützung nicht-städtischer Kulturorte erfolgt über die Strukturförderung.
Wichtig ist, dass die Antragsstellung eine ausführliche Einrichtungsbeschreibung angelehnt an die Förderinhalte, eine Beschreibung des Förderbedarfs sowie einen Finanzierungsplan enthält.
Bitte beachten Sie hierzu die Richtlinien (PDF) und Nebenbestimmungen (PDF) der Strukturförderung, vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Final entschieden wird über die Förderungen voraussichtlich Anfang Februar 2025.
Die Antragsstellung erfolgt über den Online-Service des Serviceportals der Stadt Mönchengladbach.
Bei konkretem Interesse an einer Förderung nehmen Sie bitte vor Antragsstellung Kontakt mit dem Kulturbüro auf (02161 25-53612 oder kulturbuero@moenchengladbach.de) und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.