a) Kulturfonds Energie des Bundes
Aufgrund der steigenden Energiepreise, die den Erhalt von Kulturangeboten gefährden, haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Damit bietet der Bund zusätzlich zu den allegmeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.
Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Kultureinrichtungen: Adressaten sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, d.h. Orte, an denen kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgt werden, z.B. Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren, Theater, Kinos etc.
Kulturveranstaltende: Adressaten sind Veranstaltende von „Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche kulturelle Aktivitäten“ als ticketbasierte Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Wer kann Fördergelder beantragen?
Kulturveranstaltende: Antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung i.S.d. Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind.
Kultureinrichtungen: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kutlureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
Weitere Infos für Veranstalter*innen und Einrichtungen
Weitere Infos sind hier aufgeführt.
b) Abgeschlossene Förderprogramme des Bundes