Rathaus Rheydt
Eingang B
Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
Beurkundungen im Rahmen der Beistandschaft (Anerkennung der Vaterschaft)
Ansprechpersonen: Beurkundungen
Die buchstabenmäßige Aufteilung erfolgt nach dem Namen des Kindes. Bei vorgeburtlicher Beurkundung erfolgt die Aufteilung nach dem Familiennamen der Kindesmutter.
Diese Ansprechpartner sind für folgende Buchstabenbereiche zuständig:
Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes ist es erforderlich, für Beurkundungen telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9304
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9305
Termin nach Vereinbarung
Zimmer 303
Tel.: (0 21 61) 25 - 9303
Termin nach Vereinbarung
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Termin nach Vereinbarung
Adresse
Per E-Mail:
51.42@moenchengladbach.de
Zentrale Fax Nr. (02161) 25 9319
Es können auch Termine außerhalb der angegebenen Sprechzeiten vereinbart werden.
Beurkundungen
Für Erklärungen wie
- Vaterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie in einer Urkunde erfolgen müssen. Solche Beurkundungen werden kostenfrei durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durchgeführt.
Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes ist es erforderlich, für Beurkundungen telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren!
Notwendige Unterlagen
Bitte vorher telefonisch erfragen
Rechtliche Grundlagen
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- FamFG (Familienverfahrensgesetz)
- ZPO (Zivilprozessordnung)
- BeurkG (Beurkundungsgesetz)
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- StGB (Strafgesetzbuch)
Gebühren
keine