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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Betreuungsstelle für Erwachsene
Bei der Betreuungsbehörde erhalten Sie Informationen und Beratung zu Fragen der Betreuung Erwachsener.
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde
- beraten und unterstützen Menschen,
- die sich über Betreuungen informieren,
- für die eine Betreuung eingerichtet wurde,
- die eine Betreuung ehrenamtlich oder berufsmäßig führen
- oder übernehmen möchten,
- informieren über Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung durch
- Vorsorgevollmachten,
- Betreuungsverfügungen,
- Patientenverfügungen,
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
- unterstützen das Betreuungssgericht durch
- Erstellung von Sozialgutachten,
- Stellungnahmen zur Eignung von Betreuern,
- Anregung zur Einrichtung, Erweiterung oder Aufhebung einer Betreuung,
- wirken mit bei der Unterbringung von Betreuten, Zuführung zu ärztlichen Untersuchungen, gerichtlichen Anhörungen.
Notwendige Unterlagen
im Einzelfall zu erfragen
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwiligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Gebühren
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht beträgt jeweils 10€.
Ansprechpartner
-
Fax: (0 21 61) 25 3309 -
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08.00h - 12.00h
Montag - Donnerstag 14.00h - 16.00h
Für eine persönliche Beratung wird um Terminvereinbarung gebeten. -
Diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind für folgende Buchstaben der Amtsgerichte zuständig:
Herr Peters
Tel.: (0 21 61) 25 - 3395
Zimmer 11
Telefon (0 21 61) 25 - 3397
Zimmer 9
Tel.: (0 21 61) 25 - 3336
Zimmer 10
Tel.: (0 21 61) 25 - 3396
Zimmer 10
Verwandte Dienstleistungen/Angebote
- Beratung und Hilfen für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen
- Behinderungen Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischen
- Störungen Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen im Alter