Diese werden vom Betreuungsgericht für Erwachsene eingerichtet, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Als Betreuungsbehörde sind wir bei den gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Die Betreuungsbehörde fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichts Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung. Sie prüft ob andere "mildere" Hilfsangebote vermittelt werden können oder schlägt geeignete Betreuer*innen vor.
Sie können Ihren Antrag entweder beim zuständigen Amtsgericht stellen oder über das Serviceportal der Stadt Mönchengladbach.