Betreuungsbehörde für Erwachsene

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Eine rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig regeln können. In eine solche Lage kann jeder Mensch schon durch Unfall, Krankheit oder Alter geraten.

Wir suchen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer!

Sie interessieren sich für diesen Beruf? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Becker unter der Telefonnummer 02161/25 33 40
Frau Köllges unter der Telefonnummer 02161/ 25 33 98

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Betreuung für volljährige Personen nach dem Betreuungsgesetz gem. §1814 BGB

Diese werden vom Betreuungsgericht für Erwachsene eingerichtet, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Als Betreuungsbehörde sind wir bei den gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Die Betreuungsbehörde fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichts Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung. Sie prüft ob andere "mildere" Hilfsangebote vermittelt werden können oder schlägt geeignete Betreuer*innen vor.

Sie können Ihren Antrag entweder beim zuständigen Amtsgericht stellen oder über das Serviceportal der Stadt Mönchengladbach. 

Ehegattennotvertretungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht:
Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können? Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.

Betreuungsverfügung:
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.

Patientenverfügung:
Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Beglaubigung und Gebühr von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen:
Gegen eine Gebühr von 10 Euro beglaubigen wir Ihre Vorsorgevollmacht. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beglaubigung und bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.


Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Betreuung

Die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin ist dabei keine Entrechtung. Die Entmündigung Volljähriger ist in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft. Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen Fähigkeiten und wahrt seine Selbstbestimmung. 

Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist notwendig, dass der Betroffene volljährig ist und aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht mehr selbst regeln kann.

Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit einer ärztlichen Bescheinigung zur Betreuungsbedürftigkeit beim zuständigen Amtsgericht oder hier ein. 

Ein*e Betreuer*in wird nur bestellt, wenn und soweit dies erforderlich ist, weil eine Person ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) besorgen kann. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht Hilfen tatsächlicher Art vorhanden und zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind. So können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen z.B. in Form von Vollmachten. Im Übrigen haben alle Formen der Beratung und Unterstützung, die auf sozialrechtlichen Vorschriften beruhen, Vorrang vor der Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin. 

Ansprechpartner/-innen

Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Team von Fachkräften zur Verfügung . Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und Beglaubigungen um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer der zuständigen Fachkräfte.

Frau Becker
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Tel.: (0 21 61) 25 - 3340
Zimmer 305

Frau Köllges
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Tel.: ( 0 21 61) 25 - 3398
Zimmer 305

Frau Geyr
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Tel.: (0 21 61) 25 - 33 36
Zimmer 333

Herr Vestring
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Tel.: (0 21 61) 25 - 34 27
Zimmer 308

Frau Hoffmann
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) 25 - 33 06
Zimmer 331

Frau Bergers
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Tel.: (0 21 61) 25 - 33 66
Zimmer 306

Frau Blomen
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) 25 - 33 19
Zimmer 332

Frau Wintermeyer
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) 25 - 35 26
Zimmer 307

Herr Küppers
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 33 42
Zimmer 331

Frau Leisten
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 33 99
Zimmer 307

Herr Requadt
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Tel.: (0 21 61) - 25 33 96
Zimmer 333

Herr Geppert
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Tel.: (0 21 61) - 25 33 97
Zimmer 306

Frau Sieberichs
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Tel.: (0 21 61) - 25 34 21
Zimmer 332

Adresse und Kontakt

Menge Haus
Eingang A
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
3. Etage

betreuungsbehoerde@moenchengladbach.de

Weitere Informationen

Die zuständigen Amtsgerichte Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt

Die zuständigen Betreuungsvereine der Stadt Mönchengladbach:

Allgemeine Informationen zur Vorsorge und dem Betreuungsrecht erhalten Sie hier.

Flyer der Betreuungsbehörde

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Die lebhafte Gestaltung wurde von der tagesstrukturierenden Projektgruppe des Reha-Vereins – einem Verein zur Unterstützung psychisch erkrankter Menschen – geschaffen. Das Bild wurde von einem Nutzer des Hauses gemalt.