Betreuungsstelle für Erwachsene
Bei der Betreuungsbehörde erhalten Sie Informationen und Beratung zu Fragen der Betreuung Erwachsener.
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde
- beraten und unterstützen Menschen,
- die sich über Betreuungen informieren,
- für die eine Betreuung eingerichtet wurde,
- die eine Betreuung ehrenamtlich oder berufsmäßig führen
- oder übernehmen möchten,
- informieren über Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung durch
- Vorsorgevollmachten,
- Betreuungsverfügungen,
- Patientenverfügungen,
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
- unterstützen das Betreuungssgericht durch
- Erstellung von Sozialgutachten,
- Stellungnahmen zur Eignung von Betreuern,
- Anregung zur Einrichtung, Erweiterung oder Aufhebung einer Betreuung,
- wirken mit bei der Unterbringung von Betreuten, Zuführung zu ärztlichen Untersuchungen, gerichtlichen Anhörungen.
Notwendige Unterlagen
im Einzelfall zu erfragen
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwiligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Gebühren
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht beträgt jeweils 10€.