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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Beistandschaften, Beurkundungen
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie zur
- Feststellung der Vaterschaft und/oder
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes.
Die Beistandschaft wird auf schriftlichen Antrag eingerichtet und schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Antragsberechtigt sind
- der alleinsorgeberechtigte Elternteil
- bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz des antragstellenden Elternteils.
Sobald ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, informiert das Standesamt hierüber das Jugendamt. Der Mutter wird dann automatisch Beratung und Unterstützung, auch im Hinblick auf eine Beistandschaft, angeboten.
Vaterschaftsfeststellung
Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Erst durch die Vaterschaftsfeststellung entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Vater. Die Vaterschaftsfeststellung erfolgt entweder durch
- freiwillige Anerkennung in einer Urkunde oder
- gerichtlichen Beschluss.
Der Beistand bespricht selbstverständlich die Vorgehensweise im Einzelfall mit der Mutter und vertritt das Kind, sofern erforderlich, in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Wer mit seinem Kind nicht in einem Haushalt lebt, ist diesem gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Der Beistand prüft anhand des Einkommens die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, in der Regel des Vaters. Er sorgt dafür, dass der Anspruch des Kindes auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle (Richtlinie zur Unterhaltsberechnung) abgesichert ist. Dies geschieht entweder durch freiwillige Anerkennung in Form einer vollstreckbaren Urkunde oder durch gerichtliche Entscheidung. In einem nächsten Schritt kümmert sich der Beistand um die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs, ggf. auch durch den Einsatz von Zwangsmitteln.
Sorgerecht
Eine nicht verheiratete Mutter hat nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge. Sie ist alleinige gesetzliche Vertreterin ihre Kindes. Als Nachweis dient eine Bestätigung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, dass keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden ( sog. Negativattest).
Nicht verheiratete Eltern können vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwllig die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Eine solche Erklärung muss, damit sie wirksam wird, beurkundet werden
Beurkundungen
Für Erklärungen wie
- Vaterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie in einer Urkunde erfolgen müssen. Solche Beurkundungen werden kostenfrei durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durchgeführt.
Auf Grund des erhöhten Zeitaufwandes wird angeraten, für Beurkundungen vorab telefonisch / persönlich, einen Termin zu vereinbaren!
Notwendige Unterlagen
Bitte vorher telefonisch erfragen
Rechtliche Grundlagen
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- FamFG (Familienverfahrensgesetz)
- ZPO (Zivilprozessordnung)
- BeurkG (Beurkundungsgesetz)
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- StGB (Strafgesetzbuch)
Gebühren
keine
Ansprechpartner/innen
Zentrale Fax Nr. (02161) 25 9319
Es können auch Termine außerhalb der angegebenen Sprechzeiten vereinbart werden.
Die buchstabenmäßige Aufteilung erfolgt nach dem Namen des Kindes.
Diese Mitarbeiter/innen sind für folgende Buchstabenbereiche zuständig:
Herr Waldschläger
Zimmer 302
Tel.: (0 21 61) 25 - 9302
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Wilhelm
Zimmer 303
Tel.: (0 21 61) 25 - 9303
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Flecken
Zimmer 316
Tel.: (0 21 61) 25 - 9310
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
<link Birgit.Laufer@moenchengladbach.de - - "Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mail">Frau Laufer</link>
Zimmer 315
Tel.: (0 21 61) 25 - 9306
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Magyar
Zimmer 314
Tel.: (0 21 61) 25 - 9307
Sprechzeiten:
Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
<link Sabine.Meyer@moenchengladbach.de - - "Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mail">Frau Meyer</link>
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9309
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
N.N.
Herr Maier
Zimmer 317
Tel.: (0 21 61) 25 - 9312
Sprechzeiten:
Mo. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Kempen
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zester
Zimmer 319
Tel.: (0 21 61) 25 - 9314
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Bakus
Zimmer 313
Tel.: (0 21 61) 25 - 9308
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die buchstabenmäßige Aufteilung erfolgt nach dem Namen des Kindes. Bei Vorgeburtlicher Beurkundung nach dem Familiennamen der Kindesmutter.
Diese Mitarbeiter/innen sind für folgende Buchstabenbereiche zuständig:
Auf Grund des erhöhten Zeitaufwandes wird angeraten, für Beurkundungen vorab telefonisch / persönlich, einen Termin zu vereinbaren!
Herr Waldschläger
Zimmer 302
Tel.: (0 21 61) 25 - 9302
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Magyar
Zimmer 314
Tel.: (0 21 61) 25 - 9307
Sprechzeiten:
Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Laufer
Zimmer 315
Tel.: (0 21 61) 25 - 9306
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Laufer
Zimmer 315
Tel.: (0 21 61) 25 - 9306
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zimmer 302
Tel.: (0 21 61) 25 - 9302
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Laufer
Zimmer 315
Tel.: (0 21 61) 25 - 9306
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Wilhelm
Zimmer 303
Tel.: (0 21 61) 25 - 9303
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Meyer
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9309
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Meyer
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9309
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Magyar
Zimmer 314
Tel.: (0 21 61) 25 - 9307
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Meyer
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9309
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Maier
Zimmer 307
Tel.: (0 21 61) 25 - 9304
Sprechzeiten:
Mo. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zester
Zimmer 319
Tel.: (0 21 61) 25 - 9314
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zester
Zimmer 319
Tel.: (0 21 61) 25 - 9314
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Maier
Zimmer 307
Tel.: (0 21 61) 25 - 9304
Sprechzeiten:
Mo. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Magyar
Zimmer 314
Tel.: (0 21 61) 25 - 9307
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Waldschläger
Zimmer 302
Tel.: (0 21 61) 25 - 9302
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Meyer
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9309
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Kempen
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Wilhelm
Zimmer 303
Tel.: (0 21 61) 25 - 9303
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Kempen
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Meyer
Zimmer 318
Tel.: (0 21 61) 25 - 9309
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Kempen
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Kempen
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Waldschläger
Zimmer 302
Tel.: (0 21 61) 25 - 9302
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Laufer
Zimmer 315
Tel.: (0 21 61) 25 - 9306
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zimmer 304
Tel.: (0 21 61) 25 - 9313
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Do. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr