- Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen für Behinderte - Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung - Verlängerung von Schwerbehinderten-Ausweisen
Zu den wichtigsten Aufgaben des Versorgungsamtes gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten. In diesem Verfahren stellt das Versorgungsamt auch den Grad der Behinderung fest (GdB).
Wenn ihre Behinderung durch die Versorgungsverwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen Sie Ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
- Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.
- Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
- Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
- Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
- Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
- Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen
Antrag stellen
Unabhängig davon, dass in Einzelfällen ein formloser Antrag zur Wahrung von Rechten ausreichend ist (z. B. schnelle Antragstellung zur Wahrung von Fristen), empfiehlt es sich aber, sofort den amtlichen Antragsvordruck oder den Online-Antrag zu verwenden.
- Den Antrag in Papierform können Sie im Bereich Formulare und Broschüren dieser Seite als PDF-Datei herunterladen.
- Sie erhalten den Vordruck auch in Papierform kostenlos beim Versorgungsamt und beim Bürgerservice in den Mönchengladbacher Bezirksverwaltungsstellen.
Notwendige Unterlagen
Beim Erst- oder Änderungsantrag:
- Ausgefüllter Antrag
- Personalausweis
- Passbild (kann nachgereicht werden)
- Medizinische Unterlagen (sofern vorhanden)
Verlängerung/Umtausch/Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises:
Seit Ende 2014 wird der Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit älterer Ausweise (die nicht im Bankkartenformat sind) kann nicht verlängert werden. Es ist dann eine Neuausstellung erforderlich. Die Ausweise können nicht mehr vor Ort ausgestellt werden. Eine direkte Aushändigung ist somit nicht mehr möglich. Sie werden durch einen externen Dienstleister erstellt und postalisch zugesandt.