Schwerbehinderten-Ausweis
- Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung
- Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen für Behinderte
- Verlängerung von Schwerbehinderten-Ausweisen
Zu den wichtigsten Aufgaben des Versorgungsamtes gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten. In diesem Verfahren stellt das Versorgungsamt auch den Grad der Behinderung fest (GdB).
Wenn ihre Behinderung durch die Versorgungsverwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen Sie Ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Die Merkzeichen des deutschen Schwerbehindertenausweises sind:
| Merkzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
| aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
| H | Hilflosigkeit |
| Bl | Blindheit |
| Gl | Gehörlosigkeit |
| TBl | Taubblindheit |
| RF | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beziehungsweise Vorliegen der dafür erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen |
Welche Vergünstigungen gelten, hängt vom jeweiligen Merkzeichen ab; manche Leistungen erfordern zusätzlich ein Beiblatt und eine Wertmarke. Grundlage ist insbesondere §§ 2 und 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung.
Ausführliche Informationen zu den Merkzeichen finden Sie hier.
- Mehraufwendungen / Hilfen:
Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. - Spezieller Kündigungsschutz:
Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde. - Zusätzlicher Urlaub:
Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub. - Altersrente:
Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen. - Steuererleichterungen:
Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern. - Schwerbehinderten-Ausweis:
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. - Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis:
Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Rechtliche Grundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Gebühren - Keine
Schwerbehindertenausweis: Anträge stellen
Unabhängig davon, dass in Einzelfällen ein formloser Antrag zur Wahrung von Rechten ausreichend ist (z. B. schnelle Antragstellung zur Wahrung von Fristen), empfiehlt es sich aber, sofort den amtlichen Antragsvordruck oder den Online-Antrag zu verwenden.
- Den Antrag in Papierform können Sie im Bereich Formulare und Broschüren dieser Seite als PDF-Datei herunterladen.
- Sie erhalten den Vordruck auch in Papierform kostenlos beim Versorgungsamt und beim Bürgerservice in den Mönchengladbacher Bezirksverwaltungsstellen.
Notwendige Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Personalausweis
- Passbild (kann nachgereicht werden)
- Medizinische Unterlagen (sofern vorhanden)
Der Schwerbehindertenausweis wird im Bankkartenformat durch einen externen Dienstleister erstellt und mit der Post zugesandt.
Zuvor ausgestellte Papierausweise behalten bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit. Ein Umtausch zum Ausweis im Bankkartenformat ist möglich, eine Umtauschpflicht besteht nicht.
Für die Umwandlung, Verlängerung oder Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises ist kein Schwerbehindertenantrag notwendig. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter während der telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail.
Notwendige Unterlagen
- aktuelles Lichtbild (Passfoto)
- gegebenenfalls den bisheringen Schwerbehinderten-Ausweis
Elektronischer Schwerbehindertenantrag (online)
- einen Antrag stellen (ELSA):
- auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung
- der Feststellung von Merkzeichen
- den Stand der Bearbeitung
des von Ihnen bereits gestellten Schwerbehindertenantrages erfahren (VRONI). - ein elektronisches Lichtbild
für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises an die für Sie zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bereitstellen (ELISA).
Adresse
Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Schwerbehindertenrecht
@moenchengladbach.de
Fax: 02161/ 253899
Telefonische Sprechzeiten:
montags, mittwochs
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
donnerstags
08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ansprechpartner*innen
Teamleitung
N. N.
Fax 02161/25-3899
Widersprüche
Buchstaben: H – K, Sj – Td
Herr Gehrke
Zimmer 210
Tel.: 02161 25-3867
Sachbearbeitung
Buchstaben: Bi – C
Frau Gregel
Zimmer 202
Tel.: 02161 25-3871
Buchstaben: G – Hd
Frau Welters
Zimmer 215
Tel.: 02161 25-3873
Buchstaben J, Ä, Ö, Ü
Frau Sabah-Weigelt
Zimmer 218
Tel.: 02161 25-3876
Buchstaben Ka – Kp
Frau Tangit
Zimmer 213
Tel.: 02161 25-3869
Buchstaben Kq – L
Frau Bembenek
Zimmer 214
Tel.: 02161 25-3863
Buchstaben R
Herr Pohl
Zimmer 215
Tel.: 02161 25-3874
Buchstaben Sd – Ti
Herr Franken
Zimmer 213
Tel.: 02161 25-3870
Buchstaben W, X, Y, Z
Frau Vieten
Zimmer 218
Tel.: 02161 25-3875
Teamleitung (kommissarisch)
Herr Janz
Zimmer 209
Tel.: 02161 25-3866
Widersprüche
Buchstaben A – G, Sc
Herr Rogge
Zimmer 209
Tel.: 02161 25-3880
Buchstaben L, M, Sa – Sb
Herr Janz
Zimmer 209
Tel.: 02161 25-3866
Buchstaben N – R, U – V, Te – Tz
Frau Goretzki-Simmendinger
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3896
Buchstaben W – Z
Herr Beckers
Zimmer 207
Tel.: 02151 25-3877
Klageverfahren
Buchstaben: A – F, L – O, Ä, Ö, Ü
Frau Goretzki-Simmendinger
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3896
Buchstaben G – K
Herr Beckers
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3877
Buchstaben: P – Z
Herr Janz
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3866
Sachbearbeitung
Buchstaben A – Bh
Herr Jauch
Zimmer 217
Tel.: 02161 25-3817
Buchstabe D
Frau Oberbarnscheidt
Zimmer 220
Tel.: 02161 25-3815
Buchstaben E, F
Frau Aslanidou
Zimmer 205
Tel.: 02161 25-3814
Buchstaben He – I
Frau Hey
Zimmer 202
Tel.: 02161 25-3841
Buchstaben M – Nf
Frau Rogge
Zimmer 214
Tel.: 02161 25-3884
Buchstaben Ng – Nz, O, P, Q
Herr Rogers
Zimmer 217
Tel.: 02161 25-3861
Buchstaben Sa – Sc
Herr Oversberg
Zimmer 220
Tel.: 02161 25-3879
Buchstaben Tj – Tz, U, V
Frau Hillers
Zimmer 214
Tel.: 02161 25-3862
Ärztlicher Dienst
Frau Schax
Zimmer 235
Tel.: 02161 25-3881
