Schwerbehinderten-Ausweis

  • Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung
  • Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen für Behinderte
  • Verlängerung von Schwerbehinderten-Ausweisen

Zu den wichtigsten Aufgaben des Versorgungsamtes gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten. In diesem Verfahren stellt das Versorgungsamt auch den Grad der Behinderung fest (GdB).

Wenn ihre Behinderung durch die Versorgungsverwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen Sie Ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

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Die Merkzeichen des deutschen Schwerbehindertenausweises sind:

MerkzeichenBedeutung
GErhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
HHilflosigkeit
BlBlindheit
GlGehörlosigkeit
TBlTaubblindheit
RFErmäßigung des Rundfunkbeitrags beziehungsweise Vorliegen der dafür erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen
  

Welche Vergünstigungen gelten, hängt vom jeweiligen Merkzeichen ab; manche Leistungen erfordern zusätzlich ein Beiblatt und eine Wertmarke. Grundlage ist insbesondere §§ 2 und 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung.

Ausführliche Informationen zu den Merkzeichen finden Sie hier.

  • Mehraufwendungen / Hilfen:
    Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
  • Spezieller Kündigungsschutz:
    Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.
  • Zusätzlicher Urlaub: 
    Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
  • Altersrente:
    Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
  • Steuererleichterungen:
    Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
  • Schwerbehinderten-Ausweis:
    Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
  • Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis:
    Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Gebühren - Keine

Schwerbehindertenausweis: Anträge stellen

Unabhängig davon, dass in Einzelfällen ein formloser Antrag zur Wahrung von Rechten ausreichend ist (z. B. schnelle Antragstellung zur Wahrung von Fristen), empfiehlt es sich aber, sofort den amtlichen Antragsvordruck oder den Online-Antrag zu verwenden.

  • Den Antrag in Papierform können Sie im Bereich Formulare und Broschüren dieser Seite als PDF-Datei herunterladen.
  • Sie erhalten den Vordruck auch in Papierform kostenlos beim Versorgungsamt und beim Bürgerservice in den Mönchengladbacher Bezirksverwaltungsstellen.

Notwendige Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis
  • Passbild (kann nachgereicht werden)
  • Medizinische Unterlagen (sofern vorhanden)

Der Schwerbehindertenausweis wird im Bankkartenformat durch einen externen Dienstleister erstellt und mit der Post zugesandt.

Zuvor ausgestellte Papierausweise behalten bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit. Ein Umtausch zum Ausweis im Bankkartenformat ist möglich, eine Umtauschpflicht besteht nicht. 

Für die Umwandlung, Verlängerung oder Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises ist kein Schwerbehindertenantrag notwendig. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter während der telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail.

Notwendige Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild (Passfoto)
  • gegebenenfalls den bisheringen Schwerbehinderten-Ausweis

Elektronischer Schwerbehindertenantrag (online)

  • einen Antrag stellen (ELSA):
    • auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
    • auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung
    • der Feststellung von Merkzeichen
  • den Stand der Bearbeitung 
    des von Ihnen bereits gestellten Schwerbehindertenantrages erfahren (VRONI).
  • ein elektronisches Lichtbild
     für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises an die für Sie zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bereitstellen (ELISA).

Adresse

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Schwerbehindertenrecht
@moenchengladbach.de

Fax: 02161/ 253899

Telefonische Sprechzeiten:

montags, mittwochs       
13.30 Uhr - 15.00 Uhr

donnerstags                    
08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ansprechpartner*innen

Teamleitung
N. N.
Fax 02161/25-3899



Widersprüche

Buchstaben: H – K, Sj – Td
Herr Gehrke
Zimmer 210
Tel.: 02161 25-3867



Sachbearbeitung

Buchstaben: Bi – C
Frau Gregel
Zimmer 202
Tel.: 02161 25-3871

Buchstaben: G – Hd
Frau Welters
Zimmer 215
Tel.: 02161 25-3873

Buchstaben J, Ä, Ö, Ü
Frau Sabah-Weigelt
Zimmer 218
Tel.: 02161 25-3876

Buchstaben Ka – Kp
Frau Tangit
Zimmer 213
Tel.: 02161 25-3869

Buchstaben Kq – L
Frau Bembenek
Zimmer 214
Tel.: 02161 25-3863

Buchstaben R
Herr Pohl
Zimmer 215
Tel.: 02161 25-3874

Buchstaben Sd – Ti
Herr Franken
Zimmer 213
Tel.: 02161 25-3870

Buchstaben W, X, Y, Z
Frau Vieten
Zimmer 218
Tel.: 02161 25-3875

Teamleitung (kommissarisch)
Herr Janz
Zimmer 209
Tel.: 02161 25-3866



Widersprüche

Buchstaben A – G, Sc
Herr Rogge
Zimmer 209
Tel.: 02161 25-3880

Buchstaben L, M, Sa – Sb
Herr Janz
Zimmer 209
Tel.: 02161 25-3866

Buchstaben N – R, U – V, Te – Tz
Frau Goretzki-Simmendinger
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3896

Buchstaben W – Z
Herr Beckers
Zimmer 207
Tel.: 02151 25-3877



Klageverfahren

Buchstaben: A – F, L – O, Ä, Ö, Ü
Frau Goretzki-Simmendinger
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3896

Buchstaben G – K
Herr Beckers
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3877

Buchstaben: P – Z
Herr Janz
Zimmer 207
Tel.: 02161 25-3866



Sachbearbeitung

Buchstaben A – Bh
Herr Jauch
Zimmer 217
Tel.: 02161 25-3817

Buchstabe D
Frau Oberbarnscheidt
Zimmer 220
Tel.: 02161 25-3815

Buchstaben E, F
Frau Aslanidou
Zimmer 205
Tel.: 02161 25-3814

Buchstaben He – I
Frau Hey
Zimmer 202
Tel.: 02161 25-3841

Buchstaben M – Nf
Frau Rogge
Zimmer 214
Tel.: 02161 25-3884

Buchstaben Ng – Nz, O, P, Q
Herr Rogers
Zimmer 217
Tel.: 02161 25-3861

Buchstaben Sa – Sc
Herr Oversberg
Zimmer 220
Tel.: 02161 25-3879

Buchstaben Tj – Tz, U, V
Frau Hillers
Zimmer 214
Tel.: 02161 25-3862



Ärztlicher Dienst
Frau Schax
Zimmer 235
Tel.: 02161 25-3881