Readspeaker
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Jugendhilfe im Strafverfahren
Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen jungen Menschen und ihren Familien
- Die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer stehen Jugendlichen (14 - 17 Jahre) und Ihren Eltern sowie Heranwachsenden (18 - 20 Jahre) in Strafverfahren als Ansprechpartner zur Verfügung, sie beraten und begleiten während des gesamten Verfahrens, im Einzelfall auch darüber hinaus.
- Gegenüber dem Gericht bringt die Jugendgerichtshilfe alle wichtigen sozialen und persönlichen Aspekte der jugendlichen Beschuldigten zur Geltung, indem sie über die bisherige Entwicklung und aktuelle Lebenssituation informiert und sinnvolle Maßnahmen zur richterlichen Reaktion anregt.
- Die Jugendgerichtshilfe ist nicht Verteidiger, sie vertritt nicht die Interessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft.
- Wir bieten jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, Beratung und Unterstützung in einem vertrauten Rahmen an.
Notwendige Unterlagen
Keine
Rechtliche Grundlagen
- §§ 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- § 52 Sozialgesetzbuch VIII (KJHG)
Gebühren
Keine
Verwandte Dienstleistungen/Angebote
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Soziale Gruppenarbeit / Soziale Trainingskurse
- Täter-Opfer-Ausgleich
Ansprechpartner
Tel.:(0 21 61) 25 - 3390
- Fax: (0 21 61) 25 - 3403
Diese Mitarbeiter/innen sind für folgende Postleitzahlenbereiche zuständig:
Frau Hirschberg
Tel.: (0 21 61) 25 - 3392
Zimmer 342
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Frau Schmerfeld
Telefon (0 21 61) 25 - 3391
Zimmer 339
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Frau Brücher
Tel.: (0 21 61) 25 - 3388
Zimmer 341
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Herr Viehoff
Tel.: (0 21 61) 25 - 3385
Zimmer 345
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Frau Skowronek
Tel.: (02161) 25 - 3418
Zimmer 343
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Frau Plücken-Inhetpanhuys
Tel.: (0 21 61) 25 - 3382
Zimmer 338
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Herr Requadt
Tel.: (02161) 25 - 3496
Zimmer 344
Sprechzeiten nach Vereinbarung