Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umfasst verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, Jugendpflege und Präventation. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder sowie Tagespflege-Angeboten sind hier unter anderem die Erziehungsberatung, die Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften und der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) angesiedelt.

Fachdienst Kinderschutz

  • Klärung und Beratung bei familiärer Gewalt
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

Bitte informieren Sie den ASD, wenn Ihnen folgendes auffällt:

  • Ein Kind erscheint ungenügend versorgt: es wirkt unzureichend ernährt und gekleidet, kommt oft zu spät oder unentschuldigt gar nicht, hat oftmals seine Sachen nicht mit und kennt kaum Struktur, Regeln und Grenzen.
  • Ein Kind scheint Misshandlungen oder Missbrauch ausgesetzt zu sein: es hat oft Verletzungen, es wirkt apathisch, verängstigt oder zeigt entsprechende Verhaltensauffälligkeiten.
  • Es gibt Zweifel an der Erziehungsfähigkeit von Elternteilen: bei ihnen gibt es Anzeichen von psychischen Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen oder dem Vorliegen von extremen Krisensituationen.
  • Die familiäre- oder Wohnraumsituation scheint desolat zu sein: es gibt Partnerschaftsgewalt, extreme Wohnraumenge oder Vermüllung.

Die Arbeit im ASD ist darauf ausgerichtet, die Bedingungen für Kinder in ihren Herkunftsfamilien zu verbessern. Wenn eine Hilfe angezeigt ist, wird diese jedoch zumeist nicht durch die Fachkräfte des ASD selbst, sondern durch beauftragte freie Träger der Jugendhilfe (meist durch die ortsansässigen Wohlfahrtsverbände) durchgeführt. Die Einbeziehung von Eltern ist stets unerlässlich, nur mit ihrer Mitwirkung können Hilfen erfolgreich sein. Um Veränderungen zu erreichen, muss Vertrauen zu den Eltern aufgebaut werden. Die Arbeit der Fachkräfte mit Eltern ist daher von Offenheit, Wertschätzung, Partnerschaftlichkeit und Akzeptanz geprägt.

Nur in Ausnahmefällen gelingt es nicht, im Einvernehmen mit Eltern Veränderungen zu bewirken. Gibt es hier deutliche Gefährdungen, werden beim Familiengericht Maßnahmen angeregt, die auch die Trennung von Kindern und Eltern zur Folge haben können.

Um dem gesetzlichen Schutzauftrag nachkommen zu können, sind die Mitarbeiter/innen des ASD auf die verantwortliche Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen.

In dringenden Notfällen bei einer Kindeswohlgefährdung erreichen Sie den Bereitschaftsdienst

Online-Dienst: Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung


montags - donnerstags von 08.30 - 16.00 Uhr
und freitags von 08.30 - 13.00 Uhr


unter der zentralen Nummer 0 2 16 1 / 2 5 - 9 5 5 9, außerhalb dieser Zeiten sowie an Feiertagen über die Leitstelle von Polizei und Feuerwehr.