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Kommunalwahlen

Am 13.09.2020 fanden in den Städten und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In der Stadt Mönchengladbach wurden an diesem Tag die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Vertreter/innen im Stadtrat und die Vertreter/innen in den Stadtbezirken gewählt.

Da von den Bewerberinnen und Bewerbern auf das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhielt, fand am 27.09.2020 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wahlberechtigt in Mönchengladbach ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mönchengladbach hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlgebiet

Die Stadt Mönchengladbach ist in 33 Wahlbezirke und 4 Stadtbezirke eingeteilt. Eine Übersicht über die Kommunalwahlbezirke finden Sie hier (Link momentan deaktiviert).

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Bürgerservice, Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen.

 

Rechtliche Grundlagen

Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung