Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willenbildungsprozess nehmen können:

  • Volksinitiative
  • Volksbegehren
  • Volksentscheid

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetze bzw. Verordnungen

Verwandte Leistungen / Angebote

  • Europawahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahlen
  • Wahlhelferin/Wahlhelfer