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Europawahl

Vom 23. bis 26. Mai 2019 fand die Wahl zum 9. Europäischen Parlament in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt.

Wahlberechtigt für die Europawahl waren

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und,
  • alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die bei erstmaliger Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen Antrag stellen müssen. Weitere Informationen finden Sie beim Bundeswahlleiter.

Weiterhin mussten Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Wahlberechtigt waren darüber hinaus auch Auslandsdeutsche mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union,

  • sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • wenn sie aus politischen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
  • sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben.
    Dieser Antrag muss vor jeder Wahl neu gestellt werden! Sie finden ihn hier. Er muss persönlich unterschrieben und im Original an folgende Anschrift gesendet werden: Stadt Mönchengladbach, Wahlamt, Goebenstraße 4 - 8, 41061 Mönchengladbach.

Weitere Auskünfte zu Auslandsdeutschen erhalten auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt bei der Europawahl, im Gegensatz zu den Bundes- und Landtagswahlen, keine Wahlkreise. Für die Stimmabgabe wird es in Wahlbezirke eingeteilt.

Stadtwahlleiter

Zum Stadtwahlleiter wurde Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners bestellt.

Hier finden Sie die Wahlergebnisse.

Auskünfte zum Bewerberverfahren und eventuell erforderlichen Unterstützungsunterschriften, zu Fristen und Terminen zur Wahl erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Mönchengladbach oder beim Bundeswahlleiter.

Rechtliche Grundlagen

Europawahlgesetz und Verordnungen

Adresse

Vitus-Center
Eingang D
Goebenstraße 4-8 
41061 Mönchengladbach

  Zugang nicht behindertengerecht

Ansprechpartnerin

 Frau Pflippen
Tel.: (02161) 25-53111
Fax: (02161) 25-53195

Zimmer 509