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Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.


Die Bundesregierung hat für die Bundesrepublik Deutschland den 09. Juni 2024 als Wahltermin bestimmt.

 

 

Wahlberechtigung

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und,
  • alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet,

sofern sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus

auch Auslandsdeutsche mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union,

  • sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundes- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

Fristen

Auskünfte zu Fristen und Terminen zur Wahl erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Mönchengladbach oder bei der Bundeswahlleiterin.

Stadtwahlleiter

Zum Stadtwahlleiter wurde der Beigeordnete Herr Matthias Engel bestellt.