Sondervollstreckung

Für manche Forderungen sind besondere Vollstreckungsmaßnahmen möglich bzw. erforderlich. Diese Forderungen werden, soweit sie trotz Mahnung nicht ausgeglichen wurden, durch das Team Sondervollstreckung bearbeitet.

 

Dies gilt auch für die Forderungen Dritter, für die die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung verpflichtet ist.

Sie erreichen die Stadtkasse telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:

Mo, Di, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do 8.00 – 12:30 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr

Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 12
41068 Mönchengladbach

Fax: (02161) 25 - 2889

Stadtkasse

Zugang nicht behindertengerecht

Anfahrt mit Google Maps

Insolvenzen

Herr Kröppel
(02161) 25 - 2780

Zimmer 113

 

Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung

Frau Hernadi
(02161) 25 - 2777

Zimmer 201