Sondervollstreckung
Für manche Forderungen sind besondere Vollstreckungsmaßnahmen möglich bzw. erforderlich. Diese Forderungen werden, soweit sie trotz Mahnung nicht ausgeglichen wurden, durch das Team Sondervollstreckung bearbeitet.
Dies gilt auch für die Forderungen Dritter, für die die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung verpflichtet ist.
Sie erreichen die Stadtkasse telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do 8.00 – 12:30 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 12
41068 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 2889
Zugang nicht behindertengerecht
Insolvenzen
Zimmer 113
Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung
Zimmer 201