Vollstreckung
Wenn zu einem städtischen Bescheid oder einer städtischen Rechnung trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt ist, ist es Aufgabe der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde, diese Forderung beizutreiben.
Im Rahmen der Amtshilfe ist die Stadtkasse aber auch verpflichtet, Forderungen anderer Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts, auf deren Ersuchen hin, zu vollstrecken.
Der Vollstreckungsbehörde steht bei öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen zur Verfügung, mit denen ein Ausgleich der Forderung erreicht werden soll. Um Maßnahmen der Vollstreckung zu vermeiden, wird empfohlen, schnellstmöglich Kontakt (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) mit der Sachbearbeitung der Vollstreckung aufzunehmen, um gemeinsam weitere Möglichkeiten zu klären.
Sie erreichen die Stadtkasse telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do 8.00 – 12:30 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier. Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 12
41068 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 2799
Zugang nicht behindertengerecht