Forderungen Dritter / Amtshilfe
Sie haben die Forderung eines Dritten nicht ausgeglichen?
Die Stadtkasse vollstreckt für Dritte, soweit sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Voraussetzung ist, dass der Zahlungspflichtige im Stadtgebiet gemeldet ist.
Wenn dies gegeben ist, können andere Behörden oder Institutionen die Vollstreckungshilfe der Stadtkasse Mönchengladbach in Anspruch nehmen.
So sind beispielweise Forderungen beizutreiben für
- Westdeutscher Rundfunk, vertreten durch den Beitragsservice
- mags, Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR
- Gemeinden, Städte und Kreise
- Industrie- und Handelskammern
Bitte beachten Sie, dass die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde nicht berechtigt ist, das Bestehen der Forderung zu prüfen. Sachliche Einwendungen gegen die Forderung sind ausschließlich bei der Behörde/Körperschaft geltend zu machen und zu klären, die Gläubiger der Forderung ist.
Bzgl. der Vollstreckungsmaßnahmen gelten die Hinweise zur Allgemeine Vollstreckung.
Das Tätigwerden der Vollstreckungsbehörde ist für den Zahlungspflichtigen mit weiteren Kosten verbunden, deren Höhe sich nach der einzelnen Maßnahme richtet.
Kontakt
Sie erreichen die Stadtkasse telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do 8.00 – 12:30 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 12
41068 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 2889
Zugang nicht behindertengerecht
Buchstaben A - Kou
Zimmer 113
Buchstaben Kov - Z
Zimmer 201
Team Vollstreckungsinnendienst
Nach Buchstabenbereichen / Nachnamen oder Firmenname
A - Ah, Sonderzeichen, Pfandkammerverwaltung | |
Ai - Ali, Pfandkammerverwaltung | |
Alj - Bek | |
Auslandsvollstreckung | |
Bel - Boe | |
Bof - Bur | |
Bus - Dem | |
Den - Er | |
Es - GH | |
Gi - Heb | |
Hec - Im | |
In - Kd | |
Ke - Kou | |
Kov - Loc | |
Lod - Mh | |
Mi - No | |
Np - Pla | |
Plb - Rof | |
Rog - Rt | |
Ru - Std (ohne Sch) | |
Sch | |
Ste - Th | |
Ti - Weh | |
Wei - Z |