Zwangsversteigerungen / Zwangsverwaltung

Manche Forderungen ruhen als öffentliche Last auf einer Immobilie!

Durch die Stadtkasse werden rückständige Grundsteuern sowie öffentliche Abgaben und Gebühren, die als öffentliche Last auf einer Immobilie liegen, verfolgt. Hierbei wird als letztes Mittel eine Forderung auch im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durchgesetzt.

Gleichermaßen werden auch Forderungen als Hypotheken, sogenannte Zwangssicherungshypotheken, auf den schuldnerischen Grundbesitz eingetragen.

Das Tätigwerden der Vollstreckungsbehörde ist für den Zahlungspflichtigen mit weiteren Kosten verbunden, deren Höhe sich nach der einzelnen Maßnahme richtet.

Kontakt

Sie erreichen die Stadtkasse telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:

Mo, Di, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do 8.00 – 12:30 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr

Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 12
41068 Mönchengladbach

Fax: (02161) 25 - 2889

Stadtkasse

Zugang nicht behindertengerecht

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