Vollstreckungsaußendienst
Aufgabenbereich
Verlaufen die durch den Vollstreckungsinnendienst getroffenen Maßnahmen zur Beitreibung fälliger Forderungen erfolglos, werden die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes durch die Vollstreckungsbehörde mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen einer*eines Zahlungspflichtigen beauftragt.
• Pfändung von Kraftfahrzeugen
• Pfändung sonstiger Sachwerte
Zur Abwendung einer Pfändung sind die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes auch zur Annahme von Barzahlungen befugt.
Im Rahmen der Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der*des Zahlungspflichtigen können die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes durch die Vollstreckungsbehörde auch mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt werden. Diese ersetzte seit dem 01.01.2013 die eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid).
Das Tätigwerden der Vollstreckungsbehörde ist für Zahlungspflichtige mit weiteren Kosten verbunden, deren Höhe sich nach der einzelnen Maßnahme richtet.
Kontakt
Mo., Di., Do., Fr. | 07.30 Uhr bis 10.00 Uhr |
Mi. | geschlossen |
Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 12
41068 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 2889
Zugang nicht behindertengerecht
Zimmer 006
Team Vollstreckungsaußendienst
Nach Postleitzahl-Bezirken / Meldeadresse oder Firmenadresse
41061 | |
41063, 41068, 41069 | |
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41169, 41179, 41189 | |
41199,4124 | |
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