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Vollstreckungsaußendienst

Aufgabenbereich

Verlaufen die durch den Vollstreckungsinnendienst getroffenen Maßnahmen zur Beitreibung fälliger Forderungen erfolglos, werden die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes durch die Vollstreckungsbehörde mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen einer*eines Zahlungspflichtigen beauftragt.

• Pfändung von Kraftfahrzeugen

• Pfändung sonstiger Sachwerte

Zur Abwendung einer Pfändung sind die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes auch zur Annahme von Barzahlungen befugt.

Im Rahmen der Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der*des Zahlungspflichtigen können die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes durch die Vollstreckungsbehörde auch mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt werden. Diese ersetzte seit dem 01.01.2013 die eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid).

Das Tätigwerden der Vollstreckungsbehörde ist für Zahlungspflichtige mit weiteren Kosten verbunden, deren Höhe sich nach der einzelnen Maßnahme richtet.

 

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Mi.  geschlossen

Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich

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